Laut der internationalen Nachrichtenagentur Ahlulbayt (a.s.) – ABNA – äußerte Hujjat al-Islam Maqsood Ali Domki, einer der führenden Vertreter des Majlis Wahdat-e-Muslimeen Pakistans, große Besorgnis über die Verhaftung von Allama Ghulam Husnain Wajdani, einem prominenten Gelehrten aus Belutschistan und Freitagsimam von Quetta, in Saudi-Arabien.
Er sagte: „Die grundlose Verhaftung eines angesehenen Gelehrten ist eine bedauerliche Handlung und eine Bedrohung für die Einheit der islamischen Ummah. Wir fordern die saudische Regierung auf, Allama Ghulam Husnain Wajdani unverzüglich freizulassen.“
Allama Domki forderte das Außenministerium Pakistans auf, schnell über die saudischen Behörden Nachforschungen anzustellen und mit Priorität diplomatische Wege zu nutzen, um seine Freilassung zu sichern.
Er betonte: „Die saudische Regierung muss klären, unter welcher Anklage Allama Wajdani verhaftet wurde. Wenn es sich um eine rechtliche Angelegenheit handelt, muss diese transparent und öffentlich behandelt werden.“
Das hochrangige Mitglied des Majlis Wahdat-e-Muslimeen Pakistans merkte an: „Die Achtung religiöser Persönlichkeiten und die Gewährleistung ihrer Sicherheit sind grundlegende Anforderungen der internationalen Menschenrechte. Leider gibt es zahlreiche Berichte über diskriminierende Behandlung von Schiiten in Saudi-Arabien.“
Allama Domki bekräftigte, dass der Majlis Wahdat-e-Muslimeen an der Seite von Allama Wajdani und seiner Familie steht und in allen nationalen und internationalen Foren die Stimme für seine Freilassung sein wird.
Er forderte zudem Menschenrechtsorganisationen auf, die Angelegenheit der Verhaftung dieses religiösen Gelehrten ernsthaft zu verfolgen, und sagte: „Falls es sich um ein Missverständnis handelt, muss er sofort freigelassen werden; falls ein Gerichtsverfahren läuft, müssen ihm das volle Recht auf Verteidigung und ein faires Verfahren gewährt werden.“
Abschließend betete er: „Möge Allah Allama Ghulam Husnain Wajdani in seinem Schutz bewahren, seine Ehre und Würde mehren und seine schnelle Freilassung verfügen.“
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