AhlolBayt News Agency (ABNA)

source : IQNA
Donnerstag

30 April 2020

05:44:42
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Übersicht über Maßnahmen für die Religionsgemeinschaften

Das Corona-Kabinett hat am Montag über Lockerungen für Gottesdienste beraten. In der vergangenen Woche haben dazu Religionsgemeinschaften insgesamt 16 Konzepte beim Bundesinnenministerium eingereicht.

Wie die Ahlulbayt Nachrichtenagentur ABNA berichtet, Das Corona-Kabinett hat am Montag über Lockerungen für Gottesdienste beraten. In der vergangenen Woche haben dazu Religionsgemeinschaften insgesamt 16 Konzepte beim Bundesinnenministerium eingereicht. Der daraus entstandene Rahmenplan wurde zudem mit dem Robert-Koch-Institut erörtert und soll Grundlage für die Bund-Länder-Besprechung am Donnerstag sein. Er enthält lediglich Empfehlungen; die Entscheidung darüber liegt bei den Ländern. Die Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) dokumentiert die vorliegenden Vorschläge:


Begrenzung der Teilnehmeranzahl

– Begrenzung der Anzahl der Teilnehmer je nach Größe des Raums und Anzahl der Plätze, auch im Freien (gem. RKI ist nicht fachlich fundiert zu beantworten, wie viele Quadratmeter Fläche einer Person zur Verfügung stehen sollte, um das Risiko einer Infektion zu vermeiden. RKI plädiert insgesamt für kleine Gruppen, um das Infektionsrisiko gering zu halten und Infektionsketten nachvollziehen zu können).

– Die Religionsgemeinschaften treffen Vorkehrungen, wie Teilnahme geordnet gewährleistet werden kann. Es sollte zu keinem Zeitpunkt zu Menschenansammlungen kommen.

– Die Gemeinden treffen Vorkehrungen, dass Infektionsketten rasch und vollständig nachvollzogen werden können. Dazu gehört auch, dass nur eine kleine Anzahl an Besuchern teilnehmen sollte.

– Durchführung der religiösen Handlungen nur durch das unbedingt erforderliche liturgische Personal

– Besondere religiöse Feste wie Taufen, Beschneidungen und Trauungen ebenso wie Trauergottesdienste im kleinen Kreis (Orientierung: Familienangehörige; darüber hinaus nur unverzichtbare Personen)

– Verschiebung von Gottesdiensten / religiösen Feiern, die verschiebbar sind

– Verzicht auf religiöse Handlungen, die große Besucherzahlen anziehen (z.B. Wallfahrten bzw. Prozessionen)


Religionsgemeinschaften: Abstandsregeln

– Abstand für Besucher und religiöses Personal beim Hinein- und Hinausgehen, ebenso wie während des gesamten Verlaufs des Gottesdienstes, auch während der Liturgie (1,5 bis 2 Meter)

– Möglichst große Kirchen, Synagogen, Moscheen nutzen

– Markierte Plätze, auch bei Gottesdiensten im Freien

– Abstandsmarkierungen im Gotteshaus für die Laufwege

– Einsatz von Ordnern / Helfern für reibungslosen Ablauf vor, während und nach der religiösen Handlung

– Wo möglich, verschiedene Türen als Ein- und Ausgang nutzen

– Familien, die im selben Haushalt leben, dürfen zusammensitzen

– Angebot medialer Gottesdienste beibehalten als Alternative für Vermeidung von Infektionen allgemein; ebenso ermöglichen diese Formate auch Kranken und Angehörige von Risikogruppen die Teilnahme; mehr TN-Möglichkeit


Hygieneregeln

– Kein Zutritt für Personen mit Krankheitssymptomen (Ordner / Helfer tragen Sorge dafür, im Gottesdienst routinemäßig Hinweis darauf)

– Besucher sollten eine Mund-Nase-Bedeckung oder einen Mund-Nase-Schutz tragen (in Abhängigkeit der landesspezifischen Regelungen)

– Kein Körperkontakt zwischen den Besuchern

– Liturgische Handlungen ohne Körperkontakt (z.B. keine Mund- und Kelchkommunion; wenn Kelchkommunion, nur mit Einzelkelch, kein Küssen religiöser Gegenstände, keine Berührung des Mundes mit den eigenen Händen)

– Bußsakramente mit Abstand- und Hygieneregeln, traditionelle Beichtstühle ungeeignet

– Gottesdienstbesucher bereiten sich zu Hause so weit wie möglich vor (u.a. rituelle Waschungen) und bringen alles selbst mit, was für den Gottesdienst / die religiöse Handlung notwendig ist (z.B. Gesangbuch, Koran, Gebetsschal, Gebetsteppich)

– Besondere Vorsichtsmaßnahmen des religiösen Personals bei der Durchführung der religiösen Handlungen je nach Ritual unterschiedlich (Hygiene und Abstand)

– Keine Chöre, Orchester, Blasorchester; Musik nur durch einzelne Musiker oder Kantor

– Auf Gemeindegesang sollte verzichtet werden (Aktivitäten wie Sprechen und Singen spielen beim Infektionsgeschehen eine besondere Rolle. Lautes Sprechen und Singen sollte aufgrund der verstärkten Abscheidung von potenziell infektiösen Tröpfchen, die auch über größere Distanzen verbreitet werden können, vermieden werden. Aus den gleichen Gründen sind Blasinstrumente bei musikalischer Begleitung zu vermeiden.)

– Bereitstellung von Handdesinfektionsmittel am Eingang, Besucher sollten sich vor Betreten des Gotteshauses die Hände desinfizieren

– Regelmäßige Desinfizierung der Räumlichkeiten inkl. Kontaktflächen, liturgisch Gefäße und Mikrofone, gute natürliche Belüftung

– Weihwasserbecken und -behälter bleiben leer

– Kollekte nur am Ausgang

– Ordner schließen die Türen vor dem Gottesdienst und öffnen die Türen, wenn der Gottesdienst vorbei ist

– Seelsorge zu Hause nach Möglichkeit mit Schutzvorkehrungen wie Abstandsregeln. Eine Mund-Nase-Bedeckung oder ein Mund-Nase-Schutz wird empfohlen.

– Seelsorge in Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen, Krankensalbung, Sterbebegleitung ggf. mit Schutzkleidung und gem. Schutzkonzept der jeweiligen Einrichtung
Umsetzung der Maßnahmen

Die Kirchen, die jüdische Gemeinden und die muslimischen Gemeinschaften in Deutschland sind aufgrund der Corona-Pandemie Selbstverpflichtungen eingegangen und haben die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus mitgetragen, auf Gottesdienste und andere religiöse Handlungen zu verzichten. Sie haben das gemeindliche religiöse Leben aus Infektionsschutzgründen maßgeblich umgestaltet und alternative Wege gefunden, wie die Religion trotz der Einschränkungen gelebt werden kann. Damit haben sie sich als starke Partner des Staates gezeigt und Verantwortung für die Gesellschaft übernommen. Somit ist auch davon auszugehen, dass die Religionsgemeinschaften die schrittweise Wiederaufnahme des religiösen Lebens mit der notwendigen Vorsicht gestalten werden, um das Risiko einer Infektion möglichst gering zu halten.


Religionsgemeinschaften legen Konzept vor

Von folgenden Religionsgemeinschaften wurden dem Bundesinnenministerium Vorschläge vorgelegt (dazu gehören auch Konzepte einzelner Bistümer und Landeskirchen)

1. Deutsche Bischofskonferenz (DBK)

2. Katholisches Büro Bremen (Bistümer Hildesheim und Osnabrück, KathBE)

3. Katholisches Büro Nordrhein-Westfalen ((Erz-)Bistümer Köln, Aachen Paderborn, Essen; KathNRW)

4. Bistum Dresden-Meißen (gültig ab 20.04., BistumDD) – NUR FÜR DEN SÄCHSISCHEN TEIL DES BISTUMS

5. Erzbistum Hamburg (BistumHH)

6. Ökumenisch: Katholisches Büro Berlin-Brandenburg (Bistümer Berlin, Magdeburg und Görlitz) und Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Kath+EKBO)

7. Ökumenisch: Katholisches Büro Erfurt und Der Beauftragte der Evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung in Thüringen (KathTH+EvTH)

8. Rahmenkonzept EKD (EKD)

9. Evangelische Landeskirche Bayern (ELKB)

10. Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (ELKN)

11. Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Hamburg (freikirchlich ACK-HH)

12. Orthodoxe Bischofskonferenz Deutschland (OBKD)

13. Zentralrat der Juden in Deutschland – ENTWURF (ZdJ)

14. Koordinierungsrat der Muslime in Deutschland (KRM)

15. Ahmadiyya Muslim Jamaat (AMJ)

16. SCHURA – Rat der islamischen Gemeinden in Hamburg e.V.: Konzept der Islamischen Religionsgemeinschaft zur Wiedereröffnung von Moscheegemeinden in Hamburg (Schura)




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