Das Gericht der Europäischen Union (EuG) mit Sitz in Luxemburg gab im vergangenen Juli bekannt, dass die Sanktionen der EU gegen die nationale Öltankergesellschaft Irans (NITC) wegen fehlender Unterlagen und Mangel an ausreichenden Beweisen unbegründet sind und aufzuheben sind. Ali Akbar Safai, NITC- Exekutivleiter , erklärte am vergangenen Montag: "Da die Europäische Union nicht in der Lage war, innerhalb der vergangenen 70 Tage überzeugend nachzuweisen, dass diese Gesellschaft staatlich sein soll, konnte sie gegen dieses Urteil keinen Einspruch erheben." Rovine Chandrasekera, der Rechtsanwalt der nationalen Öltanker-Gesellschaft Irans sagte: "Wir freuen uns, dass die EU keine Revision bezüglich des Urteilsspruchs des EuG beantragt hat, aber es ist zu bedauern, dass die Annullierung dieser Sanktionen nicht schon eher erfolgt ist." Er fügte hinzu: "Die Sanktion ging darauf zurück, dass die EU die nationale Öltanker-Gesellschaft für eine staatliche Gesellschaft und Finanzressource der Regierung gehalten hat."