Begründet wurde die Annullierung damit, dass das von der EU vorgelegte Beweismaterial nicht ausreichte. In der Entscheidung des EuGH heißt es außerdem, dass die EU die Kosten des Verfahrens und ebenso die Kosten der iranischen Tanker-Gesellschaft zu tragen hat.
Die NITC hatte sich gegen die Sanktionen mit dem Argument gewehrt, dass die Gesellschaft im Jahre 2000 privatisiert worden war und seitdem drei Pensionsfonds gehört.
Indem sie das Verbot zurücknahm, Tanker, die iranisches Öl transportieren, zu versichern, hat die EU im Juni einen großen Teil der im Juli 2012 gegen den Iran verhängten Sanktionen aufgehoben.