Der iranische Außenamtssprecher hat die Einfrierung des iranischen Staatsvermögen durch Kanada kritisiert und erklärt, diese Maßnahme verstöße gegen die UN-Charta und internationale Konventionen.
Ramin Mehmanparast reagierte auf das Urteil des Gerichts in Ontario in Kanada: Die Immunität des Staatsvermögen sei ein verbrieftes internationales Recht und wenn ein Land so leichtfertig und aus politischen Motiven das internationale Recht verletzt, zerstöre es damit die Gleichberechtigung aller Staaten.Mehmanparast betonte weiter, dass die Einfrierung des iranischen Staatsvermögens gegen die Wiener Konvention 1961 d.h. gegen den Grundsatz der Beachtung der Diplomatie in den Beziehungen aller Länder und die Konvention 1963, die die konsularischen Beziehungen zwischen den Ländern regelt, verstoße und im Gegensatz zum internationalen Gebrauch und Recht stehe.