Das Sozialamt der irakischen Kurdenregion teilte am Sonntag mit, die Langzeitshäftlinge, die den großen Teil ihrer Haftzeit in den hiesigen Haftanstalten verbracht haben, können auf Wunsch in ihr Heimatland verlegt werden. Dem liegt eine Vereinbarung aus dem Jahr 2013 zwischen den Behörden der beiden Länder zugrunde. Diese Vereinbarung betrifft jedoch nur Verurteilte von Zivilprozessen.