Schulen dürfen junge muslimische Mädchen zum gemischten Schwimmunterricht verpflichten. Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag in Straßburg entschied, schränkt die Teilnahmepflicht zwar die Religionsfreiheit ein. Das staatliche Interesse einer sozialen Integration durch den gemeinsamen Unterricht rechtfertige aber, die religiös begründete Bitte der muslimischen Eltern um Befreiung abzulehnen.
11 Januar 2017 - 18:20
News ID: 804350
Muslimische Eltern haben vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dagegen geklagt, dass ihre Töchter zum gemischten Schwimmunterricht müssen. Nun hat das Gericht geurteilt: Die Töchter müssen am Schwimmunterricht teilnehmen.