14 September 2026 - 21:23
Source: ABNA
Österreich verletzte durch die Annullierung des Visums von «Mohammad Eslami» das Sitzabkommen der Agentur

Der ständige Vertreter Russlands bei den internationalen Organisationen in Wien bezeichnete die Annullierung des Visums des Vizepräsidenten und Leiters der Atomenergieorganisation Irans durch Österreich als Verletzung der Verpflichtungen dieses Landes gegenüber der Internationalen Atomenergie-Organisation.

Wie die Nachrichtenagentur ABNA unter Berufung auf TASS berichtet, bezeichnete «Michail Uljanow», ständiger Vertreter Russlands bei den internationalen Organisationen in Wien, die Annullierung des Visums von «Mohammad Eslami», Vizepräsident und Leiter der Atomenergieorganisation Irans, durch Österreich als Verletzung der Verpflichtungen dieses Landes gegenüber der Internationalen Atomenergie-Organisation und nannte auch die Bemühungen Englands, Frankreichs und Deutschlands zur Aktivierung des Mechanismus zur Rückkehr der Sanktionen des Sicherheitsrates gegen Iran rechtlich ungültig.

Uljanow kritisierte während der siebzigsten Tagung der Generalkonferenz der Internationalen Atomenergie-Organisation die Entscheidung der österreichischen Behörden zur Annullierung des Visums von «Mohammad Eslami» zur Teilnahme an dieser Tagung scharf.

Uljanow sagte, die westlichen Länder hätten eine Kampagne der «Visum-Gesetzlosigkeit» gestartet, um mit Ländern abzurechnen, die ihnen nicht passen.

Der ständige Vertreter Russlands in Wien betonte, Österreich habe mit dieser Maßnahme seine Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Ansiedlung des Sitzes der Internationalen Atomenergie-Organisation offensichtlich verletzt, und die Behörden dieses Landes hätten keine tatsächliche Grundlage gehabt, um die Einreise des Leiters der Atomenergieorganisation Irans zu verhindern.

Er bezeichnete in einem anderen Teil seiner Rede die Bemühungen Englands, Frankreichs und Deutschlands zur Aktivierung des Mechanismus der automatischen Rückkehr der früheren Sanktionen des UN-Sicherheitsrates gegen Iran rechtlich als «ungültig».

Uljanow betonte unter Hinweis auf die Resolution 2231 des UN-Sicherheitsrates, dass die Bestimmungen dieser Resolution am 18. Oktober 2025 abgelaufen seien und daher die Bemühungen der europäischen Länder zur Aktivierung des Mechanismus zur Rückkehr der Sanktionen keine rechtliche Grundlage hätten.

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