5 Oktober 2025 - 14:25
Source: ABNA
Beginn der «Schau-Wahlen» in Syrien mit massiver Präsenz von Sicherheitskräften

Die «Schau-Wahlen» des Dschulani-Regimes in Syrien, bei denen das Schicksal eines Drittels der Parlamentssitze bereits feststeht und die restlichen zwei Drittel mit Dschulanis Bestätigung ins Parlament kommen, haben begonnen.

Wie die Nachrichtenagentur ABNA berichtet, meldete die dem terroristischen Regime Abu Muhammad al-Dschulani in Syrien angeschlossene Nachrichtenagentur den Beginn der Parlamentswahlen im Land und die Öffnung der Wahllokale für die Bevölkerung.

Diese Wahlen finden unter Bedingungen einer massiven Präsenz von Sicherheitskräften auf den Straßen verschiedener Städte, darunter Damaskus, Daraa, Hama und Latakia, statt.

Die Parlamentswahlen in Syrien sind nach dem Antritt des neuen terroristischen Regimes eine Kopie der Wahlen in einigen arabischen Regimen, die lediglich unter dem Deckmantel von Wahlen abgehalten werden, und die ins Parlament gewählten Personen vertreten nicht das tatsächliche Volk dieses Landes.

Bei diesen Wahlen wurden zusätzlich zu allgemeinen Einschränkungen für die Kandidatur und umfassenden Sicherheits-, Propaganda- und sozialen Zwängen für den Sieg bestimmter Gruppen auch seltsame Wahlgesetze erlassen.

Das Regime von Abu Muhammad al-Dschulani hat angekündigt, die Zahl der Sitze im Repräsentantenhaus von 150 auf 210 Sitze zu erhöhen. Gemäß den neuen Reformen, die bei dieser Wahl vorgenommen wurden, wird jedoch ein Drittel der Abgeordneten direkt von Dschulani ausgewählt. Man kann somit sagen, dass die Politik, die aus diesem Parlament hervorgeht, nur die Ziele der Dschulani-Herrschaft enthalten und die Interessen des Volkes nicht berücksichtigen wird.

Neben den 70 Abgeordneten, die direkt von Dschulani ausgewählt werden und ins Parlament gelangen, müssen die verbleibenden 140 Abgeordneten nach erfolgreicher Wahl und Erlangung der Mehrheit der Stimmen die Bestätigung der herrschenden Institution des syrischen Regimes erhalten. Dschulani hat die Befugnis, das Parlament in Ausnahmezuständen über den Nationalen Sicherheitsrat, bestehend aus dem Außen-, Innen- und Verteidigungsminister, aufzulösen.

Andererseits haben einige autonome Provinzen Syriens, darunter Raqqa, Hassaka und Teile von Deir ez-Zor, erklärt, dass sie die Abhaltung von Wahlen nicht zulassen werden in den von ihnen kontrollierten Gebieten. Die Abhaltung von Wahlen in der Provinz Suweida ist ebenfalls ungewiss.

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