Zu den beidseitigen Vereinbarungen gehört Unterzeichnung von Absichtserklärungen über die Bildung einer Grenzkommission, über bilaterale Kooperation zur Unterbindung finanzieller Unterstützung des Terrorismus, über Kooperationen der Finanzbehörden beider Länder im Bereich Datenaustausch zur Bekämpfung von Geldwäsche.
Absichtserklärungen über Vermeidung und Bekämpfung von Umweltverschmutzungen durch die Schiffe,sowie über kulturellern, wissenschaftlichen, technischen, gesundheitlichen und medialen Austausch.
Weiterhin wurde eine Absichtserklärung Gefangenenaustausch unterzeichnet.