Die Begnadigungen wurden auf Vorschlag des Chefs der iranischen Justiz, Ayatollah Sadegh Amoli Laridschani, ausgesprochen.
Artikel 110 der iranischen Verfassung gibt dem obersten Revolutionsführer das Recht, Häftlinge zu begnadigen oder ihre Strafen zu verkürzen. Dies gilt allerdings nicht für Gefangene, die wegen bewaffneten Kampfes gegen die Islamische Republik, Drogen- und Waffenschmuggel, Vergewaltigung, Raubüberfall oder Menschenraub verurteilt wurden.
Der 1. April ist im Iran ein Feiertag zum Gedenken an die Gründung der Islamischen Republik im Jahre 1979.