In dem von Al Arab online veröffentlichten Konzept gilt der Islam als Staatsreligion Libyens. Zudem soll nach Artikel 1 des Verfassungsentwurfs nur noch das islamische Scharia-Recht gelten. In diesem Entwurf, welcher die nationale Übergangscharta genannt wird, heißt es, dass Libyen ein unabhängiges demokratisches Land ist. Der Islam ist die Religion des Staates und gilt als Quelle der Gesetzgebung. In den Artikeln zwei bis sieben ist die Respektierung der grundlegenden Rechte, wie Meinungs- und Redefreiheit, Pressefreiheit, Recht auf die Gründung von Parteien, Vereine und Gemeinschaften sowie politischen Gruppen bekräftigt worden. Im Artikel acht ist auf die Bildung des Parlaments als das höchste gesetzgebende Gremium des Landes hingewiesen worden. Darin ist außerdem die Amtszeit des Präsidenten auf vier Jahre eingeschränkt worden. Laut dem Artikel neun soll die libysche Regierung zivil sein, d.h der Ministerpräsident soll eine Zivilperson sein, der sich vor dem Parlament verantwortlich fühlen muss. Im Artikel 10 ist die Einberufung von Sondergerichten verboten worden und der Artikel 13 unterstreicht das föderative System des Landes.
15 September 2011 - 19:30
News ID: 265903
Eine arabische Internetseite hat Auszüge aus dem Entwurf der neuen libyschen Verfassung nach dem Sturz des Diktators Muammar al Gaddafi veröffentlicht.