17 August 2010 - 19:30

Eine Sozialstation in Bad Dürkheim muss eine Muslima weiter beschäftigen.

Die Christliche Sozialstation Bad Dürkheim muss eine muslimische Pflegekraft weiter beschäftigen. Das hat das Arbeitsgericht Ludwigshafen heute entschieden. Die Sozialstation hatte die Frau erst über ein Jahr lang als Pflegekraft arbeiten lassen und ihr dann gekündigt, weil sie keine Christin ist. Nach Ansicht des Richters ist diese Kündigung unwirksam, weil die Sozialstation wusste, dass die Frau Muslima ist, bevor sie eingestellt wurde. Das Gericht hat die Berufung zugelassen.