17 August 2010 - 19:30
News ID: 189738
Eine Sozialstation in Bad Dürkheim muss eine Muslima weiter beschäftigen.
Die Christliche Sozialstation Bad Dürkheim muss eine muslimische
Pflegekraft weiter beschäftigen. Das hat das Arbeitsgericht
Ludwigshafen heute entschieden. Die Sozialstation hatte die Frau erst
über ein Jahr lang als Pflegekraft arbeiten lassen und ihr dann
gekündigt, weil sie keine Christin ist. Nach Ansicht des Richters ist
diese Kündigung unwirksam, weil die Sozialstation wusste, dass die Frau
Muslima ist, bevor sie eingestellt wurde. Das Gericht hat die Berufung
zugelassen.