Wenn nichts mehr geschieht, ist es furchtbar, denn eine Beschwerde
wurde bereits abgewiesen. Wenn die beiden anderen Beschwerden
angenommen werden oder eine von ihnen, ist es auch schlimm. Denn es
bedeutet für Elwy Okaz: Noch einmal werden die Ereignisse vom 1. Juli
2009 aufgerollt, wird der Hergang rekonstruiert, wird er den Mord an
seiner Frau Marwa el-Sherbini vor seinem inneren Auge erleben, sein
schreiendes dreijähriges Kind hören, sich selber kämpfen sehen mit dem
Mörder seiner Frau – und den Schuß hören, der ihn – schon schwer
verletzt von vielen Messerstichen - schließlich ohnmächtig werden
läßt... Der Schuß kam aus der Dienstwaffe eines herbeigeholten
Bundespolizisten, der in Zivil, aber bewaffnet, als Zeuge bei einem
Nachbar-Prozeß aussagte. Wachleute dürfen nämlich in Gerichten keine
Waffe tragen, weil man in geschlossenen Räumen nicht schießen soll. In
aller Eile von Kollegen gerufen, schießt er, ohne zu wissen, wer Täter
und wer Opfer in dem Zweikampf um ein japanisches Kampfmesser ist, er
handelt spontan – und fühlt sich im Recht.
Zwei Tage ringt Elwy
Okaz mit dem Tod. Noch im Gerichtssaal wurde er von den herbeigeeilten
Sanitätern reanimiert. Er hatte viel Blut verloren durch die
Messerstiche des Mörders seiner Frau, nun drohte er an dem Schuß des
Polizisten zu verbluten. Wäre der Pflichtverteidiger des Mörders nicht
ein ausgebildeter Sanitäter gewesen, der den verletzten Oberschenkel
von Elwy Okaz medizinisch fachgerecht abbinden konnte, wäre in diesem
Gericht beinahe ein Ehepaar zu Tode gekommen. Zurückgeblieben wäre ein
kleiner dreijähriger Junge, der im Blut seiner Mutter lag und den Schuß
auf seinen Vater hörte aber nur wusste: er nahm ihn nicht in den Arm
und tröstete ihn nicht und war auch plötzlich fort.
Ein
unglaubliche Tragödie hatte stattgefunden: Nach einer Beschimpfung auf
einem Spielplatz gegen eine muslimische junge Frau, die einen
Erwachsenen bat, eine Schaukel für ihren kleinen Sohn freizumachen,
rieten Nachbarn Marwa el-Sherbini, sich das nicht gefallen zu lassen,
sie liehen ihr ein Handy, so rief sie die Polizei an. Alles andere lief
ohne ihr Zutun. Sie hat den Mann nicht angezeigt, sie wollte nur nicht
beschimpft werden.
Die gerufene Polizei notierte die Namen, dem
Beleidiger flatterte eine Geldstrafe ins Haus, er widersprach – es kam
zu einer Begegnung vor Gericht. Marwa el Sherbini schilderte das
Ereignis auf dem Spielpatz, der Beleidiger wollte sein falsches
Verhalten nicht einsehen, äußerte sich heftig ausländerfeindlich und
wollte die Strafe nicht annehmen – die Staatsanwaltschaft reagierte mit
einem Widerspruch, es wurde klar, das Gericht wollte ihn für sein
Verhalten schärfer bestrafen als am Anfang – eventuell mit einer
Freiheitsstrafe.
„Wie ein Rasender“
So
kam es zu einer Berufungsverhandlung, zu der die Zeugin Marwa
el-Sherbini eigentlich gar nicht hätte erscheinen müssen, denn ihre
erste Aussage lag schriftlich vor – ein weiterer Punkt bis hin zur
großen Tragödie. Ein Schöffe hatte noch ein paar belanglose Fragen an
sie – so blieb sie im Gerichtssaal, zusammen mit Mann und Kind. Nach
ihrer Zeugenaussage ging sie mit dem Kind an der Hand an dem Beleidiger
vorbei zum Ausgang, als der sich plötzlich auf sie stürzte und mit
ungeheurer Wucht ein japanisches Kampfmesser in ihren Körper stieß „wie
ein Rasender“. So beschrieb es der Pflichtanwalt, der versucht hatte,
das Drama aufzuhalten.
Der Richter lief auf den Täter zu und
forderte das Messer, als er selbst lebensgefährlich bedroht wurde, floh
er aus dem Raum. Auf dem Flur hören wartende Polizisten als Zeugen
eines anderen Prozesses die Hilferufe, ein ausgelöster Alarm bedeutet,
daß von überall her die Wachleute angerannt kommen. Am schnellsten
fällt die Entscheidung, den einzigen Bewaffneten zu holen, der der
wilden Tragödie durch einen Schuß ein Ende setzt – aber er verletzt den
Falschen, den mit der ganzen Kraft seines Körpers um seine Frau
kämpfenden Mann, den er versehentlich für den Mörder hält.
„Den Falschen erwischt“
Als
er angerannt kam: Warum fragte er nicht laut, welcher von beiden der
Täter, welcher Opfer ist? „Nein!“ und „Ihr habt den Falschen erwischt“,
schrieen die Anwesenden, so stürzten sich die Beamten auf den Mörder
und nahmen ihn fest.
Frage: Hätten nicht die anwesenden
Wachleute und Polizisten die zwei tödlich ringenden Männer auseinander
bringen können, wenn einer von ihnen sich auf die Hand mit dem Messer
konzentriert hätte? Ist es abwegig zu sagen: besser dieser Fehlschuß
als daß der Mörder noch Zeit gehabt hätte, womöglich auf das am Boden
liegende Kind neben der sterbenden Mutter einzustechen?
Nur –
was geschah danach? Alle hatten ein schreckliches, unvorhersehbares
schweres Verbrechen erlebt und waren stark traumatisiert.
Der
Mörder konnte, obwohl er sich zuvor heftig – auch schriftlich – über
Ausländer und Muslime speziell geäußert hatte, sein japanisches
Kampfmesser unkontrolliert mit in den Gerichtssaal bringen, wo man eine
Lappalie zu behandeln meinte, weswegen es auch keine Wachleute in dem
kleinen Raum gab.
Nach 1989 das 142ste Opfer
Sehr
böse geplante Taten wie einen solchen Mord kann man wohl nicht
voraussehen und auch nicht verhindern. Aber was geschah danach? Zuerst
fast nichts. Abends brachte das Erste Fernseh-Programm keine Meldung,
es war nicht informiert, die Meldung wurde nicht unterdrückt – es gab
sie einfach nicht. Erst als die Ägypterin Marwa el Sherbini zu Hause
beigesetzt wurde und die Bilder und Töne der Beerdigung zu uns kamen,
wurde der deutschen Öffentlichkeit bewußt, was da geschehen war: Marwa
el Sherbini war in der schändlichen Statistik der rassistischen,
ausländerfeindlichen und politischen Morde in Deutschland nach 1989 das
142ste Opfer.
Das Landeskriminalamt Sachsen erstellte eine
Gefahrenanalyse, und was fand es dabei heraus? Angeblich hatte es einen
Mordaufruf gegen den Mörder der Ägypterin von einem Scheich im Internet
gegeben. Und schon verwandelte sich das idyllische und kontrollfreie
Gericht in eine teure und einmalig feste Festung: 200 Polizisten
schützten Mörder und Gericht, eine 50.000 Euro teure Panzerglasscheibe
trennte Gericht und Zuschauerraum, die Zuschauer waren offensichtlich
nicht schützenswert, nur die Prozeßbeteiligten.
Die staunende
Weltpresse erlebte den ersten Prozeß hinter Panzerglas mit einem
komplett vermummten Angeklagten, der sich wie keiner vor ihm mit
Sonnenbrille, Kapuze und Gesichtsschutz während des Fotografierens vor
dem Prozeß vermummen durfte.
Offenbar alle unter Verdacht
Zum
Prozeß gebracht hatte man ihn in einem gepanzerten Wagen, begleitet von
drei KSK-Elite-Polizisten, vermummt auch sie – wie Todesschwadrone, als
würde es sich um einen Festzunehmenden handeln – er war aber ja längst
in Polizeigewahrsam. Aber selbst diese drei konnten nicht verhindern,
so sagten sie, daß sich der Mörder im Auto selbst verletzte, denn er
wollte vom Prozeß ausgeschlossen werden. Weder äußerte er sich zur
Person, noch legte er die Verkleidung ab, daß dies akzeptiert wurde,
ist ausgesprochen unüblich. Einer seiner Anwälte verlas eine Erklärung
für ihn, mit der versucht wurde, die Mordtat als Handlung im Affekt zu
beschreiben, für einen späteren Revisionsantrag.
Jeder wurde
einer Leibesvisitation unterzogen – ob Elwy Okaz mit seinen beiden
Gehstützen wegen der Beinverletzung, der ägyptische Botschafter oder
andere hochstehende Repräsentanten – alle waren offenbar unter Verdacht
und wurden leibesvisitiert, was ein kompletter Unsinn war.
Wäre
man am Anfang der Geschichte halbwegs so sorgfältig vorgegangen, hätte
eine Kontrolle des Rucksacks des Angeklagten verhindert, daß er sein
Messer mit in das Gericht nehmen konnte, was ein, beinahe zwei
Menschenleben gerettet hätte. Und nun geschah so viel, viel zu viel,
zum Schutze des Mörders... Eine böse Posse.
„Im Namen des Volkes?“
Der
Täter wurde nur einmal zur Ordnung gerufen, ansonsten ließ ihn die
Richterin gewähren, der Prozeß sollte zügig beendet werden – denn er
war sehr teuer, und, so sagte es der Pressesprecher des Landgerichts
Dresden: „Die Würde des Gerichts war wichtiger“.
Mit Verlaub:
Welche Würde? Die Würde von Marwa el-Sherbini, die ihres Mannes Elwy
Okaz und die ihres kleinen Sohnes? Oder die Würde einer komplett
versagt habenden deutschen Gerichtsbarkeit? Und: wie steht es um unsere
Würde? Haben wir Bürger keine? Spricht die Justiz nicht „im Namen des
Volkes“ Recht?
Es fielen zwei weitere Sätze: Auf die Frage,
warum ein so übertriebener Sicherheitsaufwand erfolgte, hieß es: „Es
geht um den Schutz des Täters.“ Und auf die ungläubige Nachfrage, ob er
das denn ernst gemeint haben könnte, wurde der freundliche
Pressesprecher des Dresdner Gerichts ungehalten: „Ja, wollen Sie
vielleicht Lynchjustiz in Deutschland zulassen?“ Da war die freundliche
Maske gefallen und hervor trat das Gesicht des Rassismus. Denn: Wer
steht hier unausgesprochen im Verdacht, Lynchjustiz betreiben zu
wollen? Und was berichtet uns das in Dresden Geschehene?
Würdig oder rassistisch?
Ich
meine: Rassistisch ist dieses Gericht, wenn es sich einbildet, es hätte
eine "Würde" zu verteidigen. Ein Gericht, das eine junge Frau nicht
davor schützen konnte, von einem Täter, den man mindestens falsch
eingeschätzt hatte, ermordet zu werden. Ein Gericht, das es nicht
schaffte, einem potentiellen Täter klarzumachen, daß nicht Marwa
el-Sherbini, sondern der deutsche Staat an der Verurteilung eines
Rassisten interessiert war und daß Marwa el-Sherbini tatsächlich nur
eine Zeugin war – so ein Gericht hat keine Würde und braucht sie
deshalb auch nicht zu verteidigen. Marwa el Sherbini hatte den
Beleidiger nicht angezeigt. Sie wäre als Zeugin der Justiz zu schützen
gewesen.
Ein Gericht, das einen Polizisten schützt, der
irrtümlich den Ehemann und nicht den Täter durch einen Schuß so stark
verletzt, daß er gestorben wäre, hätte nicht der Pflichtanwalt des
Täters eine Sanitäterausbildung gehabt und das verletzte Bein des
Ehemannes fachmännisch abgebunden - er wäre am Ort verblutet, zusammen
mit seiner Frau und vor den Augen des gemeinsamen dreijährigen Sohnes -
dieses Gericht hat keine Würde zu verteidigen. Da der Ehemann in
Ohnmacht fiel, konnte er auch sein Kind nicht trösten, das ohne
verwandtschaftlichen oder freundschaftlichen Schutz war und a l l e i
n zu einer Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht wurde und danach
a l l e i n für zwei Tage in ein Heim. In solch großer Not braucht ein
Kind seine Muttersprache und natürlich Menschen, die es kennt. Wer dies
nicht erkennt, muß sich nicht wundern, wenn man ihm noch mal Rassismus
vorwirft. Denn man ging bei dieser Behörde offensichtlich davon aus,
daß Vater und Mutter in Dresden, wo sie immerhin schon drei Jahre
wohnten, keine Freunde hätten, die sich um ihr Kind kümmern würden.
Ohne Bedenken hat man die Tragödie und damit das Trauma des Kindes für
den Rest seines Lebens vergrößert. Das ist unverzeihlich.
Die Tragödie des Kindes verharmlost
„Eine
große Traurigkeit ist in seinen Augen", erzählte später ein Verwandter.
Denn die Sorge um das Kind stand zu keinem Zeitpunkt für die Justiz an
erster Stelle. Zwar schildert ein Wachmann, daß er mit dem Kind
gespielt habe, wie ruhig es gewesen sei, nur habe es später die eigenen
Sachen nicht wieder anziehen wollen. „Sie sind schmutzig“, habe der
kleine Junge gesagt... Wer das so weitererzählt, der verharmlost die
Tragödie des Kindes. Man könnte vermuten, daß sich das gesamte Gericht
auf eine Geschichte geeinigt hat, um „unschuldig“ zu bleiben.
Und
diente die Tatsache, daß die Ermittlungen gegen den Polizisten so lange
liefen wie der Prozeß gegen den Mörder stattfand, etwa dem Schutz des
Schützen? Jedenfalls musste er in dem Verfahren nicht selber aussagen:
die anderen Polizisten und Zeugen schilderten sein Verhalten und ihr
eigenes. Widersprüche traten so nicht auf – weil man sich verabredet
hatte? Wenn man dem Polizisten nichts vorzuwerfen hatte, warum hat er
nicht im Mordprozeß ausgesagt als Retter aller Anwesenden am Tattag?
Ermittlungen gegen den Polizisten eingestellt
Nach
dem Ende des Prozesses wurden alle Ermittlungen gegen den Polizisten
eingestellt. Eine Pressemitteilung suggerierte, der Ehemann solle doch
einsehen, daß das Eingreifen des Polizisten die schreckliche Situation
beendet habe - sowohl für der Ehemann als auch für das Kind und alle
anderen - es ging aber nur "um alle anderen", denn hätte man auch einem
toten Ehemann, sozusagen posthum, geraten, einverstanden gewesen zu
sein, daß man die schreckliche Situation auf diese Weise beenden mußte?
Was
hätte das Gericht gesagt, wenn die Wahrheit über den Schuß und die
Folgen schon am ersten Tag, also am 1. Juli 2009, bekannt gewesen
wären? Was hätte die Öffentlichkeit dazu gesagt?
Kein Schuldbewußtsein
Das
Gericht zeigt bis heute, trotz der Tatsache, daß es immerhin einen
Rassisten bestrafen wollte, und in einem Berufungsverfahren sogar noch
stärker bestrafen wollte, was in Deutschland auch nicht gang und gäbe
ist - leider, darüber hinaus kein Verantwortungsbewußtsein dem Ehemann
Elwy Okaz und dem Kind gegenüber. Es hat kein Schuldbewußtsein, und das
könnte unbewußter Rassismus sein.
Die Vorbereitung auf den
Hauptprozeß hatte bizarre Züge. Im Internet zu forschen, ob
irgendwelche arabischen oder muslimischen Menschen zu irgendwelchen
Racheakten aufrufen könnten und wenn man nach langem Suchen irgendwo in
Ägypten jemanden gefunden zu haben meinte, damit das Anbringen einer
sehr teuren, hohen Glastrennscheibe rechtfertigte, die das Gericht samt
Täter, aber keineswegs die Zuschauer schützen sollte - ist das mit der
Würde eines deutschen Gerichtes vereinbar?
Welch ein Täterbild
macht man sich von einem "Rachsüchtigen"? War es der erste Mordprozeß
am Dresdner Gericht? Ist ein Rachegedanke eines Moslems oder Arabers -
sollte er tatsächlich geäußert werden - schlimmer als der Rachegedanke
eines Nicht-Moslems?
Rächende Moslems?
Die
Duldung einer Totalvermummung des Täters während des gesamten Prozesses
mit internationalen Pressevertretern ist bizarr, wenn man bedenkt, daß
man als Linker oder Deutscher mit Migrationshintergrund bei
Demonstrationen schon dann von der Polizei zusammengeschlagen werden
kann, wenn man sich bei Kälte kurz ein Tuch über den Mund zieht und
dies dann als Vermummung gilt – zum Beispiel in Berlin. War es wirklich
die Würde des Gerichts, die eher gewahrt werden sollte als sich mit dem
Täter auseinanderzusetzen, daß er sein Gesicht zeigen muß? Steckt
dahinter nicht der Gedanke: Die rächenden Moslems oder Araber könnten
ihn wiedererkennen?
Oder noch anders: Hat man so der
Öffentlichkeit vorenthalten können, daß der Täter eher hell aussieht im
Gegensatz zum Ehemann der ermordeten Frau und so der Gedanke, der
Polizist könnte unbewußt aus rassistischer Spontanreaktion gehandelt
haben, durchaus berechtigt ist?
Daß das Gericht all das nicht erkennen kann, ist kein Zeichen dafür, daß es sich nicht rassistisch verhalten hat.
Beschwerde gegen den Polizisten abgewiesen
Und
zum Schluß die Frage: Was glaubte das Gericht würde im Herzen von Elwy
Okaz vorgehen, wenn er feststellen muß, daß die Ermittlungen gegen den
Polizisten, der auf ihn schoß und nie sein Bedauern geäußert hat
darüber, daß er ihn zusätzlich verletzte, einfach eingestellt wurden.
Noch dazu mit einer Erklärung des Gerichts, die sehr fragwürdig klingt:
In dem Moment, als der Polizist auf die Kämpfenden zielte, habe Elwy
Okaz die Hand am Schaft des Messers gehabt, der Mörder habe in die
Klinge gegriffen, so geschah der Irrtum.
Hätte er wirklich dem
Mörder gerade das Messer entrungen und wäre ausgerechnet in diesem
Moment niedergeschossen worden – welch eine zusätzliche unermeßliche
Ungerechtigkeit. Nun wurde seine Beschwerde gegen den Polizisten
abgewiesen. Es bleibt ihm juristisch eine Klageerzwingung.
Von
dem so Gequälten zu verlangen, er möge die gerichtliche Entscheidung
widerspruchslos anerkennen, was ist das? Bis zum höchsten deutschen
Gericht will er gehen, um sein Recht zu erstreiten, hört man. Der Vater
von Marwa el-Sherbini starb vor kurzem an Herzversagen... Daß dieser
Tod mit dem Mord an seiner Tochter nichts zu tun hat, ist nicht sicher.
Genç-Preis „für ein friedliches Miteinander“
In
Solingen brannte 1993 das Haus der Familie Genç. Fünf Menschen starben,
schrecklicherweise war es nicht das einzige von Ausländern bewohnte
Haus, das in Deutschland brannte. Die deutsch-türkische
Gesundheitsstiftung vergibt inzwischen einen Genç-Preis „für ein
friedliches Miteinander“. Im Juni wird ihn Elwy Okaz entgegennehmen, er
wird für seinen Mut geehrt, nach allem Leid, das er erfahren hat, die
Kraft aufgebracht zu haben, den Prozeß gegen den Mörder seiner Frau
mitzuverfolgen.
So treffen sich die Opfer rassistischer Gewalt
in unserem Land und machen sich gegenseitig Mut – und ein deutsches
Gericht sucht nach seiner Würde und stärkt einen schießenden Polizisten
so sehr, daß er Dr. Sabine Schiffer, der Leiterin des Instituts für
Medienverantwortung in Erlangen, eine Anzeige ins Haus schickt, nachdem
sie in einem Interview geäußert hatte, die Tatsache, daß er spontan auf
den Dunkleren der beiden Ringenden geschossen habe, könnte eventuell
einen rassistischen Hintergrund haben.
Wie hatte der Polizist
davon erfahren? Nachdem Sabine Schiffer dieses Interview gegeben hatte,
erhielt sie wütende Briefe und e-mails, sogar Morddrohungen, sie fühlte
sich bedroht, ging zur Polizei und erstattete Anzeige. Geschützt wurde
sie nicht, aber so erfuhr der Polizist aus Dresden von ihr. Auf seine
Anzeige reagierte sie nicht – das muß sie auch nicht. Kaum waren die
Ermittlungen gegen den Polizisten eingestellt, flatterte ihr ein
Strafbefehl ins Haus: Wegen Beleidigung soll sie 6.000 Euro bezahlen.
Und
dabei hatte sie als Wissenschaftlerin nur eine Formulierung einer
möglichen rassistischen Reaktion geäußert. Ich aber meine: Nicht nur
der Polizist hat rassistisch reagiert, als er schoß, er war zusätzlich
uneinsichtig und wurde bestärkt durch das Umfeld der Staatsanwälte und
Richter. Auch wenn der Strafbefehl vom Erlanger Gericht kam, Absprachen
mit Dresden muß es gegeben haben.
Der Mörder erhielt die
Höchststrafe, sein Anwalt ging in die Revision. Aller
Wahrscheinlichkeit nach wird sie vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe
abgewiesen. Denn der Mörder hat die Höchststrafe verdient.
Und
wenn die zwei verbleibenden Beschwerden von Elwy Okaz auch abgewiesen
werden, wird nur der Beleidigungsprozeß gegen Dr. Sabine Schiffer
wenigstens dazu beitragen, daß vor einem deutschen Gericht in diesem
Zusammenhang hoffentlich die richtigen Fragen gestellt werden.
Wenigstens das.
Aber diesen beiden mutigen Menschen dürfen wir
es nicht allein überlassen, für unser aller Würde und die der Opfer und
ihrer Familien zu kämpfen. Ob wirklich Recht gesprochen werden wird,
hängt auch von einer kritischen Öffentlichkeit ab.
(NRhZ-Online)
Am
Mittwoch, 24. März, soll der Prozess gegen Dr. Sabine Schiffer in
Erlangen stattfinden - Beginn um 10.30 Uhr im Amtsgericht Erlangen.
Anschließend findet eine Pressekonferenz in den Räumen des Instituts
für Medienverantwortung, Goethestraße 6, 91054 Erlangen, statt.
17 Mai 2010 - 19:30
News ID: 182004
In diesen Tagen wird in Dresden vor Gericht darüber entschieden, ob die Beschwerde von Elwy Okaz gegen einen Polizisten, gegen den Gerichtspräsidenten und gegen den Vorsitzenden Richter zugelassen wird – oder ob das deutsche Rechtswesen entscheidet, alles sei „juristisch korrekt“ und „tragisch unausweichlich“ gewesen.