IRIB zufolge dürfen die Bürger Irans und Syriens aufgrund dieses Abkommens, das von den Außenministern Iran und Syriens im Beisein der Staatspräsidenten unterzeichnet wurde, sich ohne Beantragung von Visum höchstens für 90 Tage im betreffenden Land aufhalten und binnen 6 Monaten wiederholt ein- oder ausreisen. Der 90-tägige Aufenthalt kann auf persönlichen Antrag und mit dem schriftlichen Einverständnis der jeweiligen Botschaft verlängert werden. Das Abkommen über die Aufhebung des Visumszwangs für die Bürger Irans und Syriens wird nach Durchführung der gesetzlichen Formalitäten und 30 Tage nach dem Eingehen der ersten offiziellen Note durch die diplomatischen Wege für unbegrenzte Zeit in Kraft gesetzt.
17 Mai 2010 - 19:30
News ID: 179880
Die Regierungen der IRI und Syriens unterstrichen das Abkommen über die Aufhebung des Visumszwangs für die Bürger beider Länder.