Israels Oberster Gerichtshof hat der Klage palästinensischer Anwohner stattgegeben: Die autobahnähnliche Schnellstraße 443 zwischen Jerusalem und Tel Aviv, die zur Hälfte durch das besetzte Westjordanland führt und eine der wichtigsten Verkehrsverbindungen darstellt, müsse auch dem palästinensischen Autoverkehr zur Verfügung stehen. Die Bewegungsfreiheit sei ein fundamentales Menschenrecht. Alle Anstrengungen müssten deshalb unternommen werden, um dieses Recht sicherzustellen, urteilten die Richter. Sie gaben der israelischen Regierung fünf Monate Zeit, die Entscheidung umzusetzen.
Nach mehreren Anschlägen zu Beginn der zweiten Intifada, bei denen fünf Israelis auf der Schnellstraße getötet worden waren, hatte die Armee die Zufahrten palästinensischer Dörfer zur 443 gesperrt. Bei den israelischen Autofahrern stieß das Urteil daher überwiegend auf massive Ablehnung: "Heute hat der oberste Gerichtshof die Bürger Israels zum Abschuss freigegeben", sagt ein Autofahrer. "Diese Straße wird wieder zu einer Achse des Blutes werden und niemand wird diese Straße mehr benutzen." Ein anderer sagt: "Eigentlich habe ich kein Problem damit, dass die Palästinenser hier fahren. Aber wenn sie mich und meine Kinder gefährden, dann ist es besser, wenn sie zu Hause bleiben."
Die Schnellstraße 443 war in den 90er-Jahren teilweise mit amerikanischen Finanzmitteln gebaut worden. Die Enteignungen der palästinensischen Grundbesitzer für den Straßenbau begründeten die israelischen Behörden damals mit der Zusage, die Schnellstraße würde den Bedürfnissen der palästinensischen Anwohner entsprechen.