Zehn Sammelklagen gingen am Donnerstag beim Landgericht Bonn ein. Die
Klagen richten sich gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das
Verteidigungsministerium, sagte Rechtsanwalt Karim Popal in Bremen.
Gerichtssprecher Michael Bräuer bestätigte der dpa den Eingang der
Klagen, ohne nähere Angaben machen zu können.
Am 4. September 2009
waren bei einem von der Bundeswehr befohlenen Luftangriff auf zwei
Tanklastwagen im Norden Afghanistans viele Menschen getötet und verletzt
worden. Der damalige Bundeswehr-Kommandeur von Kundus, Oberst Georg
Klein, hatte das Bombardement veranlasst, weil er einen Angriff
befürchtete. Die Bundeswehr geht von 91 Toten und 11 Verletzten aus,
macht aber keine Angaben zu dem Anteil von Zivilisten.
Popal hatte
bereits im Herbst 2011 eine erste Sammelklage für vier Personen
eingereicht. Diese Klage ist nach seinen Angaben noch anhängig. 79
Kläger seien in den nun eingereichten zehn Sammelklagen vertreten;
hinter ihnen stünden zahlreiche weitere Hinterbliebene. Die Höhe der
jeweils geforderten Entschädigungszahlungen liege zwischen 20 000 und 75
000 Euro. Das Verteidigungsministerium hatte im Sommer 2010 jeder
betroffenen Familie 5000 US-Dollar Entschädigung zugestanden.
27 Dezember 2012 - 20:30
News ID: 376308
Hinterbliebene des Luftschlags von Kundus fordern von Deutschland in weiteren Schadenersatzklagen insgesamt 3,3 Millionen Euro Entschädigung.
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fordern von Deutschland in weiteren Schadenersatzklagen insgesamt 3,3
Millionen Euro Entschädigung.