4 April 2025 - 21:27
Source: Parstoday
Netanjahu besucht Orban - Ungarn verlässt Internationalen Strafgerichtshof

Die ungarische Regierung hat am Tag des Besuchs des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu in Budapest angekündigt, dass das Land seine Mitgliedschaft beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag beenden werde.

„Ungarn wird den IStGH verlassen“, schrieb der Kabinettschef von Ministerpräsident Viktor Orbán, Gergely Gulyás, am Donnerstag auf Facebook. Das Austrittsverfahren werde gemäß den internationalen Regeln eingeleitet. Formell dauert es aber noch ein Jahr, bis der Austritt wirksam wird.

In seiner Facebook-Nachricht erklärte Gulyás, das Land werde am Donnerstag „in Übereinstimmung mit den verfassungsmäßigen und internationalen Regeln“ den Austrittsprozess beginnen.

Im November 2024 erließ der IStGH einen Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu wegen Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem anhaltendem Völkermord des israelischen Regimes an den Palästinensern im Gazastreifen. 

Das Urteil verpflichtet alle 125 Staaten, die das Römische Statut des IStGH unterzeichnet haben, Netanjahu festzunehmen und an das Gericht in Den Haag auszuliefern.

Am Tag nach der Ausstellung des Haftbefehls durch den IStGH lud Orban Netanjahu jedoch zu einem Besuch nach Ungarn ein.

Ungarn wäre als Vertragsstaat des Römischen Statuts verpflichtet gewesen, dem Haftbefehl des IStGH gegen Netanjahu Folge zu leisten, hat dies aber nicht getan. Die ungarischen Abgeordneten erklärten, dass das Land das Statut des IStGH zwar 1999 unterzeichnet und 2001 ratifiziert habe, es aber nie in ungarisches Recht umgesetzt worden sei.   

Ungarn ist das erste europäische Land, das den Internationalen Strafgerichtshof verlassen will. Bisher haben nur die Philippinen und das afrikanische Burundi den IStGH verlassen. Der Austritt entbindet Ungarn nicht von der Pflicht, den Haftbefehl gegen Netanjahu zu vollstrecken. Ein Austritt aus dem Gründungsvertrag des Gerichtshofs wird erst ein Jahr nach Eingang der schriftlichen Austrittserklärung wirksam. Aber auch danach bleiben die Verpflichtungen bestehen, die ein Vertragsstaat während seiner Mitgliedschaft übernommen hat. So muss Ungarn auch weiterhin bei 

Ermittlungen mit dem Gerichtshof zusammenarbeiten, wenn diese vor dem Austritt begonnen haben.

Der Internationale Strafgerichtshof hat Ungarn an diese Verpflichtung erinnert. «Der Gerichtshof erinnert daran, dass Ungarn weiterhin verpflichtet ist, mit dem IStGH zusammenzuarbeiten», teilte ein Sprecher mit. Die Sanktionsmöglichkeiten des Gerichts sind allerdings gering. Gleichzeitig untergräbt die Missachtung seiner Anordnungen die Autorität des Gerichts.

Der Besuch in Ungarn ist Netanjahus zweite Reise außerhalb der besetzten Gebiete seit Erlass des Haftbefehls. Im Februar 2025 traf er US-Präsident Donald Trump in Washington.

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