Der Richter will wissen, warum Martin S. bei Facebook Hass schürt. Warum der 44 Jahre alte Familienvater Muslime als „Dreck“ bezeichnet, sie als „Vergewaltiger und Mörder“ verächtlich macht. Martin S. hat die Arme auf die Tischplatte gelegt, er beugt sich vor. „Sie finden das hassschürend?“, fragt er den Richter. „Zeigen Sie mir einen Moslem, der nicht losmarschiert, wenn der Imam ihm sagt: Geht raus, und schlagt sie alle tot.“ Es sei die Religion, die den Hass verbreite.
Der junge Richter am Amtsgericht Groß-Gerau in Südhessen hört genau zu, will verstehen, was in dem Mann vorgeht. Der Staatsanwalt hingegen, der Herrn S. bereits zum dritten Mal vor Gericht antrifft, ist weniger gelassen. „Der Angeklagte geht weiter mit seiner Einstellung hausieren.“ Es geht um drei Postings im Frühjahr 2018, zwei bei Facebook, eines bei dem Verkaufsportal Ebay Kleinanzeigen. Dort schrieb S., er verkaufe sein Motorrad nicht an Muslime. Dafür sei ihm die Maschine zu schade. Bis hierher, das wird S. heute mehrfach hören, ist es seine Meinungsäußerung, die ihm zusteht. Was er dann aber schreibe, das verstoße gegen Paragraph 130 des Strafgesetzbuches, Volksverhetzung.