Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hat verlangt, vor einer Rücknahme deutscher IS-Kämpfer aus Syrien eine Strafverfolgung sicherzustellen. Nach der Forderung des amerikanischen Präsident Donald Trump, ausländische Kämpfer der Terrormiliz „Islamischer Staat“ in ihren Heimatländern vor Gericht zu stellen, gebe es eine „extrem schwierige Situation“, sagte die CDU-Politiker in der „Bild“-Sendung „Die richtigen Fragen“. Es werde daran seit Wochen unter Hochdruck gearbeitet.
„Wir haben dort keine Regierung in Syrien, mit der wir ein vernünftiges Verhältnis haben, Assad kann nicht unser Ansprechpartner sein, die syrisch-demokratischen Kräfte sind keine Regierungseinheit“, sagte die Ministerin. Die früheren IS-Kämpfer dürften zum einen nicht unkontrolliert nach Deutschland zurückkommen, zum anderen müsse aber auch sichergestellt werden, dass sie in Deutschland angeklagt und nicht Beweise und Zeugen in Syrien zurückgelassen werden. Von der Leyen sagte: „Vor Gericht stellen, aber mit der Aussicht auf Erfolg.“
Vorher hatte auch Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) skeptisch auf die Forderung des amerikanischen Präsidenten reagiert. So lange es keine Informationen und Ermittlungsverfahren gebe, halte er dies „für außerordentlich schwierig zu realisieren“, sagte Maas am Sonntagabend in der ARD-Sendung „Anne Will“. Er verwies zwar grundsätzlich darauf, dass deutsche Staatsbürger das Recht zur Wiedereinreise hätten. Doch in Syrien gebe es nicht die Möglichkeit, dies zu überprüfen.
Bei einer Rückkehr müsse auch sichergestellt sein, dass es in Deutschland sofort ein Verfahren gebe. Dafür würden Informationen und Ermittlungsverfahren gebraucht. Trump hatte die Europäer aufgefordert, ihre bei Kämpfen gegen die Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) in Ostsyrien gefangengenommenen Staatsbürger zurückzunehmen, um ihnen in ihrer Heimat den Prozess zu machen. Sonst müssten die Vereinigten Staaten sie freilassen, woraufhin damit zu rechnen sei, dass die Kämpfer nach Europa „eindringen“, schrieb der amerikanische Präsident im Kurzbotschaftendienst Twitter. Trump sprach konkret Deutschland, Großbritannien und Frankreich an.
Seit Dezember sind Zehntausende Angehörige von Dschihadisten aus der letzten IS-Bastion im Osten Syriens geflohen und haben sich den Syrischen Demokratischen Kräften (SDF) ergeben. Unter den Gefangenen sind auch viele europäische Dschihadisten mit ihren Frauen und Kindern.
Der stellvertretende Vorsitzende der FDP im Bundestag, Alexander Graf Lambsdorff, zeigte hingegen Verständnis für die Forderung von Trump. Deutsche Staatsbürger hätten immer ein Recht, nach Deutschland zurückzukommen, „und sie haben sich in Syrien einer terroristischen Vereinigung angeschlossen. Das heißt, es ist Aufgabe unserer Gerichte, diese Leute abzuurteilen“, sagte Lambsdorff am Montag im ARD-„Morgenmagazin“. „Staatsangehörige müssen wir zurücknehmen.“
Alternativen wären, man lasse sie frei oder es gebe ein zweites Guantanamo. „Da finde ich einen Prozess vor einem deutschen Gericht den besten Weg“, sagte Lambsdorff. „Man kann niemandem zumuten, französische, belgische, spanische, deutsche IS-Terroristen bei sich zu behalten. Wenn man die hier aburteilen kann, hart bestrafen, dann wär ich sehr dafür.“