War es bloß ein zeitlicher Zufall? Just an dem Tag, als der Historiker Saul Friedländer im Bundestag die Gedenkrede für die Opfer des Nationalsozialismus hielt, veröffentlichte Beatrix von Storch, Vize-Fraktionschefin der AfD, einen Artikel auf der Nachrichtenseite des israelischen Internet-Radiosenders „Arutz Sheva“ (Kanal 7). Der ist weltweit zu empfangen und gilt als Sprachrohr der israelischen Siedler-Bewegung. Der Artikel trug die Überschrift: „Die deutsche Regierung verfolgt Freunde Israels, keine Antisemiten.“ Im Wesentlichen wendet sich die Autorin gegen den Beschluss des Bundesamtes für Verfassungsschutz, ihre Partei als Prüffall einzustufen.
Wörtlich schreibt Beatrix von Storch: „Der deutsche Geheimdienst lässt sich politisch instrumentalisieren, um die einzige Partei anzugreifen, die aktiv gegen den radikalen Islamismus und Antisemitismus kämpft; die einzige Partei, die Deutschland und die EU dafür kritisiert, die UNRWA und Nichtregierungsorganisationen zu finanzieren, die mit der BDS-Bewegung verbunden sind (Boykott, Desinvestitionen, Sanktionen); die einzige Partei, die sich für die Rechte und Sicherheit von Juden in Deutschland engagiert und für unsere Freunde in Israel.“
Das muss man zweimal lesen. Die AfD und die israelische Siedler-Bewegung, vereint im Kampf gegen das Böse? Gegen Islamismus und Antisemitismus, für ein Groß-Israel? Wächst da zusammen, was zusammengehört?
Gegen ungebremste Einwanderung, gegen Multikulturalismus
Kann sein. Wenige Tage zuvor, am 27. Januar, dem formellen Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus, veröffentlichte die auflagenstärkste israelische Tageszeitung „Israel Hayom“, die dem konservativen Likud und vor allem Benjamin Netanjahu nahesteht, einen Gastbeitrag von Daniel Pipes. Das ist ein anti-islamischer amerikanischer Historiker und Publizist, dessen „Middle East Forum“ enge Verbindungen zu europäischen Rechtspopulisten hat. Unter anderem überwies es Geert Wilders, der in den Niederlanden 2010 und 2011 wegen Volksverhetzung vor Gericht stand, einen sechsstelligen Betrag für dessen Anwaltskosten.