Zu den Konstanten in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gehört, dass sich der Staat bei der Organisation von Religionsgemeinschaften so weit wie möglich zurückhält. Er stellt einen großzügig bemessenen Rahmen bereit, mehr nicht. Die Regelung der Einzelheiten hat die Politik so weit wie möglich an Verfassungsjuristen delegiert. Die Zurückhaltung beruht auf der selbst auferlegten weltanschaulichen Neutralität des Staates. Doch leider wirkt die vornehme Haltung in zunehmendem Maß aus der Zeit gefallen. Denn durch die Einwanderung mehrerer Millionen Muslime hat sich die Lage grundlegend gewandelt.
Schon seit Jahren lässt sich beobachten, dass die Integration des Islams in das deutsche Staatskirchenrecht, das, wie bereits der Name nahelegt, stark auf das Christentum ausgelegt ist, zu scheitern droht. Darauf hat die Politik jahrelang nicht reagiert. Inzwischen präsentiert sie sich von schwankenden Stimmungen getrieben und föderal vielstimmig. Schon der Blick auf die demographische Entwicklung macht jedoch klar, dass an einer Integration des Islams kein Weg vorbeiführt – dazu reicht ein Blick in die Schulen, in die Universitäten, in die Krankenhäuser, in die Pflegeheime.