Von den Argumenten, die gegen den Vorschlag einer „Moscheesteuer“ ins Feld geführt werden, greift der Soziologe Cemil Sahinöz in der neuen Ausgabe der in Berlin erscheinenden „Islamischen Zeitung“ die religiöse Organisationsfrage heraus und veranschaulicht sie als ein theologisch bedingtes bürokratisches Erfassungsproblem. Die Einführung einer Moscheesteuer – analog zur Kirchensteuer – sei „weder juristisch noch theologisch möglich“, schreibt er. Eine Moscheesteuer „entspricht nicht dem Selbstverständnis des Islam. Denn der Islam kennt keine Institutionen oder Mitgliedsstrukturen wie die Kirchen. Das heißt zum Beispiel, ein Eintritt zur oder Austritt aus der Religion wie in der Kirche ist nicht an die Institution Moschee gebunden. Man ist nirgends als Muslim registriert. Wie sollte man dann die Muslime, die diese Steuern zahlen sollen, erfassen? Da kann man sich auch nicht an den Mitgliederlisten in den Moscheegemeinden orientieren. Denn man kann als Muslim in keiner einzigen Moschee Mitglied sein, oder auch in zehn verschiedenen gleichzeitig.“
Tatsächlich setzen Politiker der Regierungskoalition auf Verkirchlichung als eine staatliche Kontrollform, wenn sie den öffentlich-rechtlichen Körperschaftsstatus, den die Kirchen hierzulande genießen, als Modell für den Islam ins Spiel bringen. So lasse sich die Religion von „äußeren“ Einflüssen freihalten, heißt es daumendrückend über die Moscheesteuer. Doch hätte man den Einfluss, den man sich aus dem Ausland verbittet, dann nicht aus dem Inland in Kauf genommen?
Verweltlichung zieht ins Lammfromme
Darin sieht die Islamwissenschaftlerin Lamya Kaddor das eigentliche Unding der Debatte: „Zum einen argumentiert der Staat damit, er sei ein säkularer Rechtsstaat, er dürfe sich nicht in die Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften einmischen, und zugleich argumentiert er für diese Moscheesteuer, und damit mischt er sich ja dann doch ein.“ Man könne, erklärt Kaddor im Deutschlandfunk, doch „keine Religion zwingen, sozusagen kirchliche Strukturen zu schaffen, damit der Staat es dann möglichst einfach hat“.Auch wenn die Rede vom Zwang formalrechtlich nicht zutrifft: Das lockende Reingequatsche in die staatliche Privilegienvergabe kann eine Form des Zwangs sein. Sie würde dem Islam vermutlich nicht besser bekommen als den Kirchen. Hängt die Religion erst am Steuertropf, setzt ein Sog der Verweltlichung ein. Verweltlichung ist begrüßenswert, soweit sie das Gewaltpotential von Religion in Schach zu halten vermag, wozu auch die Verhinderung dubioser Auslandsfinanzierung gehört. Aber Verweltlichung zieht ins Lammfromme herunter, wenn theologischer Widerstand nur noch in staatlich gezähmter, demokratietheoretisch abgeglichener Form denkbar wird. Zumal wenig für die Erwartung spricht, dass eine Moscheesteuer den Wunsch-Islam der Politik garantiert. Denn „letztlich werden die Gläubigen selbst entscheiden, welchen Islam sie wünschen“, kommentiert Gernot Kramper im „Stern“. „Sollte es demokratisch zugehen, kann es durchaus geschehen, dass die Moschee-Steuer am Ende auch den Glaubensrichtungen zu Gute kommt, die Berlin damit bekämpfen will.“ Es bleibt doch wohl ein Himmelfahrtskommando, an der religiösen Steuerschraube herumzudrehen.