Mit dem am 21.12.18 veröffentlichtem Beschluss hat das
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) den Nichtzulassungsbeschwerden des Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) und des Islamrats für die BRD stattgegeben und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG Münster) als fehlerhaft aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an dieses zurückverwiesen.
Hierzu sagte der Vorsitzende des ZMD, Aiman Mazyek: „Die Entscheidung zeigt die Mängel des Urteils des OVG auf und natürlich begrüßen wir die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Allerdings ist es Aufgabe der Politik, zu gestalten und Entscheidungen zu treffen. Unser Antrag auf Erteilung des islamischen Religionsunterrichts in NRW ist schon 1994 gestellt worden und seit 1994 kämpfen wir für einen islamischen Religionsunterricht, der gemäß den Vorgaben unserer Verfassung von uns als Religionsgemeinschaft unter staatlicher Aufsicht verantwortet und in deutscher Sprache sowie von an deutschen Universitäten ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern gelehrt wird. Nochmals: Das fordern wir seit 1994, also lange bevor dies politisch gedacht wurde.“ Zum Beschluss des BVerwG sagte der Beauftragte für Recht des ZMD, Rechtsanwalt Said Barkan: „Das nun aufgehobene Urteil des OVG Münster aus dem letzen Jahr wurde in Fachkreisen nicht zu Unrecht - bisweilen heftig - kritisiert.
Diese Kritik wird nun durch die Aufhebung durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, da das OVG Münster die Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung an die Eigenschaft für die Anerkennung als Religionsgemeinschaft in Bezug auch auf den ZMD überspannt hat.“
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) den Nichtzulassungsbeschwerden des Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) und des Islamrats für die BRD stattgegeben und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG Münster) als fehlerhaft aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an dieses zurückverwiesen.
Hierzu sagte der Vorsitzende des ZMD, Aiman Mazyek: „Die Entscheidung zeigt die Mängel des Urteils des OVG auf und natürlich begrüßen wir die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Allerdings ist es Aufgabe der Politik, zu gestalten und Entscheidungen zu treffen. Unser Antrag auf Erteilung des islamischen Religionsunterrichts in NRW ist schon 1994 gestellt worden und seit 1994 kämpfen wir für einen islamischen Religionsunterricht, der gemäß den Vorgaben unserer Verfassung von uns als Religionsgemeinschaft unter staatlicher Aufsicht verantwortet und in deutscher Sprache sowie von an deutschen Universitäten ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern gelehrt wird. Nochmals: Das fordern wir seit 1994, also lange bevor dies politisch gedacht wurde.“ Zum Beschluss des BVerwG sagte der Beauftragte für Recht des ZMD, Rechtsanwalt Said Barkan: „Das nun aufgehobene Urteil des OVG Münster aus dem letzen Jahr wurde in Fachkreisen nicht zu Unrecht - bisweilen heftig - kritisiert.
Diese Kritik wird nun durch die Aufhebung durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, da das OVG Münster die Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung an die Eigenschaft für die Anerkennung als Religionsgemeinschaft in Bezug auch auf den ZMD überspannt hat.“
Das in NRW vereinbarte Beirats-Modell für den islamischen Religionsunterricht läuft 2019 aus. Das Beirats-Modell ist seinerzeit als befristetes Modell von den im KRM vertretenen Religionsgemeinschaften unter Zurückstellung der festgehaltenen verfassungsrechtlichen Bedenken mitgetragen worden, um einen Start zu ermöglichen und um vor allem den muslimischen Kindern das Angebot eines deutschsprachigen islamischen Religionsunterrichts nicht vorzuenthalten.
Samir Bouissa, Landesvorsitzendes des ZMD NRW, appelliert an die Landesregierung in NRW: „Es ist Zeit, dass die Politik die Entscheidung für einen verfassungskonformen islamischen Religionsunterricht trifft und diese nicht Gerichten überantwortet. Das sind Sie den muslimischen Kindern, Eltern und Lehrerinnen und Lehrern in NRW schuldig.“