Nach der Messerattacke im Hauptbahnhof von Amsterdam hat der Angreifer als Motiv Beleidigungen des Islams in den Niederlanden angeführt. Ermittler teilten am Montag weiter mit, der Mann habe ausgesagt, seine Opfer willkürlich ausgewählt zu haben. Der 19 Jahre alte Afghane hatte am Freitag zwei amerikanische Touristen niedergestochen und schwer verletzt. Er lebte in Deutschland und war der Staatsanwaltschaft zufolge mit dem Ziel nach Amsterdam gereist, die Attacke zu verüben, weil in den Niederlanden immer wieder der Koran und der islamische Prophet Mohammed beleidigt würden. Der Angreifer habe im Verhör auch den rechtspolitischen Politiker Geert Wilders erwähnt.
Der mutmaßliche Angreifer bleibt vorerst im Gefängnis. Es lägen genügend Beweise vor, um den 19-Jährigen in Untersuchungshaft zu behalten, urteilte ein niederländischer Richter am Montag nach Angaben der Staatsanwaltschaft. Der 19-Jährige erschien am Montag erstmals selbst vor dem Haftrichter. In zwei Wochen muss er abermals vor Gericht vorstellig werden. Bis dahin werde er unter den höchsten Sicherheitsvorkehrungen inhaftiert, teilte die Justiz mit. Das bedeutet, dass er nur seinen Anwalt sehen darf.
Erst vor wenigen Tagen hatte die niederländische Polizei einen 26-Jährigen festgenommen, der mit einem Angriff auf Wilders gedroht hatte. Wilders hatte einen Wettbewerb für Mohammed-Karikaturen geplant, diesen aber aus Sicherheitsgründen abgesagt. Seit den islamistischen Angriffen in Frankreich, Belgien, Großbritannien und Deutschland gelten auch die Niederlande als mögliches Anschlagsziel.
Mann hatte gegen ablehnenden Asylbescheid geklagt
Nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamtes war der Tatverdächtige in Deutschland nicht als Gefährder eingestuft. Ein Sprecher des Innenministeriums sagte in Berlin, „dass im BKA derzeit keine Erkenntnisse vorliegen, dass die Person als Gefährder oder auch als relevante Person einzustufen ist“.
Der Mann war nach Angaben des Sprechers Asylbewerber in Deutschland. Sein Verfahren sei noch nicht abgeschlossen. Gegen einen ablehnenden Asylbescheid habe er geklagt, über die Klage sei noch nicht entschieden. Insofern habe er in Deutschland eine „Aufenthaltsgestattung“. Am Wochenende hatten deutsche Polizisten die Unterkunft des Mannes durchsucht.