AhlolBayt News Agency (ABNA)

source : Islam.de
Samstag

1 September 2018

04:51:01
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Indonesien

Wie eine Beschwerde zur Blasphemie erklärt wurde

18 Monate soll eine Frau in Haft, weil sie sich über die Lautstärke der Moschee-Rufe nebenan beklagt hatte. Das Urteil ist auch im mehrheitlich muslimischen Indonesien umstritten.

Der fünfmal tägliche Ruf zum Gebet gehört in vielen Städten Indonesiens zum Alltag. Doch auch in dem mehrheitlich muslimischen Land sorgt er für Kontroversen. So hatte die Indonesierin mit dem Namen Meiliana nur darum gebeten, dass die Lautstärke der Boxen an der Moschee in ihrere Nachbarschaft etwas gedrosselt werde. Die chinesisch-stämmige Buddhistin klagte darüber, dass die lauten Rufe in ihren Ohren „schmerzten“.

Ihre Bemerkungen brachten daraufhin die lokalen Muslime gegen sie auf. Die 44 Jahre alte Frau wolle, dass der Gebetsruf verboten werde, lautete ein Gerücht. Der Vorfall hatte im Jahr 2016 in ihrer Heimatregion im Norden der Insel Sumatra zu Übergriffen auf buddhistische Tempel geführt. Im Verlauf der Unruhen sollen 14 Tempel sowie das Haus der Buddhistin niedergebrannt worden sein. Danach wurde Meiliana vor Gericht gezerrt. Vergangene Woche verurteilten die Richter die Frau schließlich zu eineinhalb Jahren Haft. Sie wendeten dabei ein umstrittenes Blasphemie-Gesetz an.

Kritik am Urteil

Das harte Urteil hat seitdem viele moderate Muslime auf den Plan gerufen. Religionsminister Lukman H. Saifuddin bezeichnete es als „unnötig“. Eine Petition, die den Präsidenten Joko Widodo zur Begnadigung der Frau auffordert, hatte schon nach wenigen Tagen mehr als 150.000 Unterschriften gesammelt. Eine der größten Muslim-Organisationen des Landes verkündete, die Beschwerde der Frau sei keine Beleidigung des Islam. Einer ihrer Vertreter warnte, man solle nicht einfach so die Redefreiheit „platt walzen“. Menschenrechtsorganisationen riefen nach einer Abschaffung des Gesetzes, unter dem seit April 2017 schon 17 Menschen angeklagt worden seien.

Zudem erinnerte das Religionsministerium an ein offenbar schon jahrzehntealtes Vorschriftenwerk, in dem geregelt wird, wie die Moscheen fünf Mal am Tag zum Gebet rufen dürfen. Demnach soll der Azan, wie der Gebetsruf genannt wird, nur von Personen mit Erfahrung durchgeführt werden, damit es nicht zu störenden Nebengeräuschen komme. Zudem sollten die Rufenden über eine angenehme und melodiöse Stimme verfügen. Die Lautsprecheranlagen sollten auch nicht für andere Übertragungen benutzt werden, wie das Rezitieren von Koranversen. Darauf sollte insbesondere zu Tageszeiten verzichtet werden, in denen die Anwohner normalerweise schlafen, sich ausruhen oder beten.

Sorgen vor Islamisierung

Das jüngste Urteil wirft aber auch ein Licht auf ein archaisches Gesetz, das vor nicht allzu langer Zeit schon einmal Schlagzeilen gemacht hatte. Im Mai 2017 war der frühere Gouverneur von Jakarta, Basuki Tjahaja Purnama, genannt Ahok, unter diesem Gesetz wegen Beleidigung des Korans zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Seiner Verhaftung waren mehrere islamistische Großdemonstrationen in Jakarta vorangegangen. Die Massenproteste und das Urteil haben Sorgen über eine zunehmende Islamisierung der traditionell moderaten indonesischen Gesellschaft geschürt. Die liberalen Indonesier beklagten, dass die Gerichte und die Politik dem Druck des islamistischen Mobs nachgegeben hätten.

Mit Blick auf die Parlamentswahl im April des kommenden Jahres ist nun damit zu rechnen, dass die Religion wieder eine große Rolle spielen wird. Sie könnte auch für die politische Auseinandersetzung missbraucht werden. Der amtierende Präsident Joko Widodo versuchte sich aus der Schusslinie zu ziehen, indem er jüngst den konservativen Kleriker Ma’ruf Amin zu seinem Kandidaten für das Amt des Vizepräsidenten kürte. Die Ernennung wird von vielen kritisch gesehen, da Amin eine zentrale Rolle bei der Blasphemie-Kampagne gegen Ahok, eines Verbündeten Widodos, gespielt hatte. Der Präsident erhofft sich offenbar, durch den Pakt mit der Religionsfigur Stimmen unter den gläubigen Muslimen zu gewinnen und Angriffe von Islamisten gegen seine Person abwehren zu können.