Der Verlagsjustiziar musste daraufhin einen Fehler eingestehen. Seine Aussage sei „in der Tat nicht vollständig und damit nicht korrekt“, schrieb Dresen in einer Mail, die der F.A.Z. vorliegt. Mitte Juli hatte eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht München stattgefunden. In dem Rechtsstreit geht es um große Summen: Autor Sarrazin, ehemals Vorstandsmitglied der Bundesbank, verlangt mehr als 800.000 Euro Schadenersatz, nachdem der zum Bertelsmann-Konzern gehörende Random-House-Verlag sich trotz eines gültigen Autorenvertrags weigerte, das Buch herauszugeben.
Random-House-Justiziar Dresen gab an, Sarrazin könne den bereits bezahlten Vorschuss von 100.000 Euro behalten. Mehr will der Verlag nicht zahlen. Sarrazin beansprucht eine halbe Million Euro für entgangenen Gewinn. Allerdings hat er schon einen neuen Verlag gefunden, den Münchner FinanzBuch Verlag, der das Buch Ende August herausgeben will. Das Werk hat den vollständigen Titel „Feindliche Übernahme: Wie der Islam den Fortschritt behindert und die Gesellschaft bedroht.“
Dresen schrieb gegenüber der F.A.Z., ihm sei kein Fall bekannt, in dem ein Autor eine so hohe Schadenersatz-Summe verlange. Er sei skeptisch, ob eine Einigung auf einen Vergleich möglich sein wird. Der frühere SPD-Finanzsenator und Bundesbanker Sarrazin hatte vor acht Jahren, im Herbst 2010 sein Buch „Deutschland schafft sich ab“ im Verlag DVA, der Teil von Random House ist, herausgebracht und damit eine monatelange hitzige Debatte ausgelöst. Das viel kritisierte Buch wurde einer der größten Sachbuch-Bestseller mit mehr als 1,5 Millionen verkauften Exemplaren. Damit haben Verlag und Autor mutmaßlich mehrere Millionen Euro Gewinn gemacht. Seitdem erschienen weitere Bücher von Sarrazin bei DVA. Nun haben sich Verlag und Autor verkracht.