«Im Aufzug des Spitals Rheinfelden standen zwei sehr junge Frauen im weissen Kittel – eine davon mit Kopftuch», enerviert sich eine AZ-Leserin in einer E-Mail an die Redaktion. Sie sei der Meinung, dass «das Tragen von Kopftüchern am Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst verboten ist», so die Leserin weiter. Sie habe sich auch schon beim Gesundheitszentrum Fricktal (GZF), das die Spitäler Rheinfelden und Laufenburg betreibt, beschwert – mit dem Hinweis darauf, «dass wir Frauen uns die Gleichberechtigung in vielen Jahren erkämpft und uns vom Joch der Kirchen befreit haben».
Auf Nachfrage bestätigt Mediensprecherin Miriam Crespo, dass am GZF «zwei Schweizer Mitarbeitende muslimischen Glaubens» arbeiten, die ein Kopftuch tragen. Crespo hält fest: «Das Tragen eines Kopftuches ist grundsätzlich erlaubt. Wichtig für Mitarbeitende mit direktem Patientenkontakt ist einzig, dass alle geltenden Vorschriften in puncto Hygiene und Erscheinungsbild eingehalten werden.»
Das GZF sei ein offener und fairer Arbeitgeber, «der die Vielfalt seiner Mitarbeitenden schätzt». Im Anstellungsreglement und im Verhaltenskodex sei unter anderem verankert, das niemand aufgrund seiner Hautfarbe, Herkunft oder Religion diskriminiert werden dürfe. «Die Einhaltung dieser Grundsätze ist für alle unsere Mitarbeitenden verbindlich», betont Crespo.
«Begründete Ausnahmefälle»
Auch in anderen Aargauer Spitälern arbeiten Angestellte mit Kopftüchern. «In begründeten Ausnahmefällen kann dies bewilligt werden», sagt Stefan Wey, stellvertretender Leiter Marketing und Kommunikation beim Kantonsspital Baden (KSB). Die Bewilligung werde «wirklich nur in Einzelfällen» bei ausgewiesener Eignung der Mitarbeiterin zur Besetzung der Stelle erteilt, so Wey weiter. Anfragen würden situativ und gemäss der Leitlinie, wonach im KSB keine Diskriminierung geduldet werde, behandelt. «In jedem Fall müssen die massgebenden Hygiene-Standards jederzeit und vollumfänglich gewährleistet sein. Zudem muss das Gesicht erkennbar sein», so Wey. Derzeit tragen in Baden zwei Mitarbeiterinnen in der Pflege ein Kopftuch.
Auch am Kantonsspital Aarau (KSA) komme es vor, dass Angestellte mit Kopftuch arbeiten, sagt Sprecherin Isabelle Wenzinger. Ebenso gebe es am KSA auch immer wieder Mitarbeiter, die eine jüdische Kippa tragen. Die genaue Zahl werde nicht erfasst. Weiter sagt Wenzinger: «Dem Tragen eines Kopftuches steht nichts entgegen. Die Mitarbeitenden müssen Vorschriften für Dienstkleidung und Hygiene einhalten, was mit einem Kopftuch problemlos möglich ist.» Laut Wey und Wenzinger sind weder in Aarau noch in Baden Reaktionen von Patienten bekannt.
In den Spitälern Menziken und Leuggern der Asana-Gruppe gibt es derzeit keine Mitarbeiterinnen, die ein Kopftuch tragen. Es gebe aber kein Kopftuchverbot, sagt Yvonne Neff, stellvertretende Direktorin in Leuggern. Dort würden sich über 400 Mitarbeitende und Belegärzte verschiedenster Nationalitäten und Religionen für das Wohl der Patienten engagieren. «Ob mit oder ohne Kopftuch ist nicht relevant.»