Ethnische Minderheiten werden laut soziologischen Untersuchungen auf dem Wohnungsmarkt in europäischen und nordamerikanischen Ländern systematisch benachteiligt. Allerdings hat das Ausmaß in den vergangenen 40 Jahren deutlich abgenommen, schreibt die Soziologin Katrin Auspurg von der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU). Sie hat ihre Untersuchung im Fachjournal „Journal of Ethnic and Migration Studies“ veröffentlicht.
Mit ihren Kollegen Andreas Schneck und Thomas Hinz von der Universität Konstanz hatte Auspurg Ergebnisse von 71 Feldexperimenten zwischen 1973 und 2015 ausgewertet.
Bei 69 der 71 analysierten Feldversuche Diskriminierungen nachweisbar. Am häufigsten treffen Benachteiligungen Menschen mit arabischen oder muslimischen Hintergrund. Dabei weise Deutschland die höchste, Kanada die niedrigste Rate auf.
Sechs Bewerbungen für zwei Besichtigungen
Insgesamt werde das Ausmaß der Diskriminierung überschätzt, fasste Auspurg alle Studien zusammen. „Das liegt auch daran, dass Studien, die eine starke Diskriminierung belegen, eher publiziert werden.“ Dennoch bleibe es für Menschen mit ausländisch klingenden Namen etwas schwerer, an eine Wohnung zu kommen. „Um zu zwei Besichtigungen eingeladen zu werden, müssen Angehörige einer ethnischen Minderheit sechs Bewerbungen schreiben, während bei Wohnungssuchenden mit einem Nachnamen, der für die Mehrheit der Bevölkerung typisch ist, fünf reichen.“
Ausländischer Name weniger finanzstark
Dabei gehe es nicht unbedingt um direkte Diskriminierung, so Auspurg. Vielmehr schließe der Vermieter aufgrund eines fremdklingenden Namens offenbar häufig darauf, dass ein Bewerber weniger finanzstark ist. „Sobald in den Feldexperimenten zusätzliche Angaben zum sozialen Status und dem Einkommen gemacht wurden, nahm die Diskriminierung ab.“ (dpa, KNA, iQ)