Nicht mit Deutschland zu vergleichen
Die österreichische Entwicklung sei mit der deutschen Rechtslage im Grundsatz nicht zu vergleichen, so Rohe weiter. Denn das deutsche Recht gehe von der persönlichen Haltung des einzelnen aus, der sich religiös betätigt und dabei auch in Gemeinschaften zusammenschließen kann. Nur für eine staatliche Anerkennung, an der auch finanzielle Fragen oder die Beteiligung an Gefängnis- oder Militärseelsorge gehört, bestünden konkrete Vorgaben. Dazu müssen sie „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ sein, was schwierig, aber auch auf islamischer Seite möglich sei.
Deutschland fahre mit diesem Weg „ganz gut“. Im übrigen könnten auch hier Moscheen geschlossen werden, wenn dort gegen Strafgesetze verstoßen oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung gearbeitet werde. Nach Rohes Eindruck ist Österreich „sehr viel großzügiger“ bei den Verbotsmöglichkeiten.
Auch Kirche wird kriegt Geld aus dem Ausland
So sei es in Deutschland „definitiv nicht“ möglich, eine Auslandsfinanzierung zu unterbinden. Zwar könne man sich wünschen, dass sich Religionsgemeinschaften überwiegend aus dem Inland rekrutieren und nicht von „irgendwelchen dubiosen Geldern“ lebten. Aber rechtliche Vorgaben habe Deutschland aus gutem Grunde nicht. Der Jurist nannte einen konkreten Vergleich: Auch Kirchen in Deutschland unterstützten „Parallelorganisationen im Ausland“. Die römisch-katholische Kirche sei „auch keine rein nationale Veranstaltung“.
Wegen Verstößen gegen das Islamgesetz will Österreich mehrere islamistische Moscheen schließen und diverse Imame ausweisen. Wie Bundeskanzler Sebastian Kurz mitteilte, ist auch eine „illegal betriebene Moschee“ der türkisch-nationalistischen „Grauen Wölfe“ in Wien betroffen. Zudem werde die gesamte „Arabische Kultusgemeinde“ aufgelöst, die in Wien, Oberösterreich und Kärnten insgesamt sechs Moscheen betreibt. Grund dafür sei nach Regierungsangaben unter anderem salafistische Tendenzen.
Darüber hinaus wolle man „bis zu 40“ Imame des Vereins „Türkisch-Islamische Union für kulturelle und soziale Zusammenarbeit in Österreich“ (ATIP) ausweisen, so der Bundeskanzler. Hintergrund sind laut einer Mitteilung des Innenministeriums „Umgehungskonstruktionen“ zur Bezahlung der Imame aus dem Ausland.
Seit 2015 gibt es in Österreich ein neues Islamgesetz. Es soll eine Radikalisierung junger Menschen verhindern und einen Islam „österreichischer Prägung“ schaffen. Es sieht unter anderem vor, dass Moscheevereine nicht aus dem Ausland finanziert werden dürfen.