AhlolBayt News Agency (ABNA)

source : Islam.de
Sonntag

10 Juni 2018

07:28:20
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Türkei

Gehaltsschecks aus der Türkei

Österreich wendet erstmals das Islamgesetz an, um Moscheen zu schließen und Imame auszuweisen. Nun wird das Verfassungsgericht den Fall überprüfen.

Diese Botschaft sollte nicht im Strom der Nachrichten untergehen, das machte die österreichische Mitte-rechts-Koalition schon durch das Personalaufgebot klar. Vier Regierungsmitglieder traten am Freitag früh im Bundeskanzleramt am Wiener Ballhausplatz auf, um die Schließung von einem halben Dutzend Moscheen sowie die mögliche Ausweisung von mehreren Dutzend Imamen zu verkünden. Angeführt von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ), erläuterten der für Kultusfragen zuständige Kanzleramtsminister Gernot Blümel (ÖVP) und Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) die Maßnahmen. Sie betreffen eine Wiener Moschee, die von einem Ableger der rechtsextremen türkischen Organisation „Graue Wölfe“ illegal betrieben wurde, sechs Moscheen eines Vereins namens „Arabische Kultusgemeinde“, dem salafistische Bestrebungen vorgeworfen werden, sowie bis zu 60 Imame des türkischen, von der Religionsbehörde in Ankara direkt abhängigen Vereins Atib.

Die Rechtsgrundlage, auf die sich die Regierung stützt, ist das Islamgesetz, das 2015 noch unter der vorherigen, sozialdemokratisch geführten Regierung beschlossen wurde. Kurz ist es gewesen, der es damals noch als Außen- beziehungsweise Integrationsminister vorangetrieben hat. Nun wird es zum ersten Mal angewendet und dürfte dann auch erstmals durch ein Gericht überprüft werden. Der Verfassungsgerichtshof hat Anträge dagegen – vor allem aus den Reihen der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ) – bislang nur aus formalen Gründen abgewiesen. Die IGGiÖ hatte gegen das Gesetz stark opponiert, obgleich sie nach wie vor (es hatte bereits ein seit k.u.k. Zeiten fortgeltendes Islamgesetz gegeben, das überholt war) als offizieller Ansprechpartner der Regierung anerkannt ist.

Auslegungsfähig und daher auch auslegungsbedürftig ist besonders eine Bestimmung im Islamgesetz zu den Voraussetzungen, um die Rechtsstellung einer islamischen Religionsgesellschaft zu erhalten: „Es muss eine positive Grundeinstellung gegenüber Gesellschaft und Staat bestehen.“ Diese Voraussetzung besteht nach Auffassung der Regierung nicht bei der „Arabischen Kultusgemeinde“, deren sechs Moscheen daher geschlossen werden müssen: eine in Kärnten, zwei in Oberösterreich und drei in Wien. Darunter ist die As-Sunnah-Moschee im Wiener Bezirk Mariahilf. Sie soll in Verbindung mit einem Mann stehen, der mit dem Missbrauch kommunaler Förderungen für Kindergärten Millionen Euro erschwindelt hat – ein Fall, der Aufsehen erregt hat, aber kaum der Grund dafür sein kann, den entsprechenden Paragraphen anzuwenden. Kanzleramtsminister Blümel äußerte sich nur allgemein bis ausweichend zu der Frage, was genau der „Arabischen Kultusgemeinde“ vorgeworfen werde: In einer von deren Moscheen habe es „Personen gegeben, die Positionen vertreten haben, die salafistischen Hintergrund haben und dem politischen Islam entsprechen“.