Auflagen für das rituelle Schlachten ohne Betäubung sind aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs kein Verstoß gegen die Religionsfreiheit. Der EuGH bestätigte am Dienstag eine Vorschrift in Belgien, wonach Tiere auch während des islamischen Opferfests und nach den Riten der Religion nur in zugelassenen Schlachthöfen getötet werden dürfen.
Das EuGH-Urteil hat auch Signalwirkung für Deutschland. Rituelle Schlachtungen sind gerade während der Zeit des islamischen Opferfestes Anfang September keine Seltenheit. Dabei ist hierzulande das Schächten, also das Töten von Tieren ohne Betäubung, verboten.
Gegenüber unser Redaktion teilte ein Sprecher des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) mit: "Grundsätzlich ist eine Zertifizierung von Schlachtbetrieben zu begrüßen. Das Problem in Deutschland ist aber, dass die Ausnahmereglung für Juden und Muslime schon sehr reglementiert und mit unzähligen bürokratischen und veterinärtechnischen Auflagen verknüpft ist." Muslimische und jüdische Glaubengemeinschaften importierten oft geschächtetes Fleisch aus dem Ausland, zu bestimmten Zeit etwa während des islamischen Opferfestes würden auch illegale Schlachtungen vorgenommen. "Das heutige Urteil wird daran kaum was ändern."
Rituelles Schlachten ohne Betäubung wird nach Religionsvorschriften sowohl im Islam als auch im Judentum praktiziert. Tierschützer kritisieren dies. Juden und Muslime sehen es indes als wichtigen Teil ihrer Religion.
Wo dürfen rituelle Schlachtungen vollzogen werden?
Der EuGH stellt dazu klar, dass zwar grundsätzlich nach EU-Recht Tiere vor dem Schlachten betäubt werden müssen. Im Sinne der Religionsfreiheit sind jedoch Ausnahmen zulässig. Voraussetzung sei, dass die nationalen Behörden Schlachthöfen eine Zulassung erteile. Dafür müssten technische Anforderungen der Behörden erfüllt werden.
Im konkreten Fall geht es um eine 2015 erlassene Vorschrift in Belgien. Dort galt seit 1998, dass während des islamischen Opferfestes nicht nur in zertifizierten Schlachthäusern, sondern auch in zeitweilig zugelassenen zusätzlichen Schlachtorten Tiere nach den Riten getötet werden durften. Denn zum Opferfest steigt die Nachfrage stark. In der Zeit ist es bei vielen Muslimen üblich, ein Tier zu schlachten und das Fleisch zu teilen.
Seit 2015 gibt es diese Ausnahmeregelung während des Opferfests nicht mehr. Dagegen klagten die islamischen Gemeinden. Der EuGH hält die neue Praxis jedoch für zulässig. Dass die Kapazität der regulären Schlachthöfe zur Zeit des Opferfests teils nicht ausreiche, sei ein innerbelgisches Problem.