Das Berliner Arbeitsgericht hat zwei Entschädigungsklagen von Lehrerinnen mit Kopftuch abgewiesen. Die Frauen hatten geltend gemacht, sie seien wegen ihrer Religion benachteiligt worden. Das Gericht bestätigte am Donnerstag im ersten Urteil klar das Berliner Neutralitätsgesetz als verfassungskonform. Es ging um eine Quereinsteigerin, die Informatik studiert hatte. Sie hatte gemeint, sie sei wegen ihres Kopftuchs nicht eingestellt worden. Beide Klägerinnen waren nicht im Gericht.
Im zweiten Fall war laut Urteil die Zwei-Monats-Frist überschritten, in der eine Entschädigung beim Land Berlin gefordert werden konnte. Die eingestellte Lehrerin, die mit Kopftuch an einer Grundschule unterrichten wollte, war bereits mit einer Klage auf Beschäftigung Anfang Mai beim selben Gericht gescheitert.
Entschädigung für abgelehnte Bewerberin
Der Streit um das Kopftuch landete schon wiederholt vor Gericht. 2017 sprach das Landesarbeitsgericht einer abgelehnten Bewerberin mit Kopftuch eine Entschädigung von 8680 Euro zu. Laut Urteil gab es eine Benachteiligung in dem Einzelfall. Andere Fälle liegen derzeit beim Gericht nicht vor.