Das Berliner Landesarbeitsgericht spricht am Mittwoch (13.00 Uhr) sein Urteil im Prozess um den Einsatz einer Lehrerin mit Kopftuch an einer Grundschule. Die Frau will erreichen, dass sie wunschgemäß an einer Grundschule eingesetzt wird. Das Land Berlin lässt sie dagegen an einem Oberstufenzentrum unterrichten.
Die Klägerin wirft den Behörden vor, Zusagen zu brechen. Den Grund dafür sieht sie in dem Umstand, dass sie mit Kopftuch unterrichten will. Das Land argumentiert dagegen laut Gericht, dass der Einsatz an Oberstufenzentren den vertraglichen Regeln entspricht, in die die Frau eingewilligt habe. Es beruft sich zudem darauf, dass das Neutralitätsgesetz religiösen Bekundungen an Grundschulen entgegenstehe.