Die Stadt Kassel darf nach einem Gerichtsurteil einer Beamtin das Tragen eines Kopftuchs aus religiösen Gründen während der Dienstzeit nicht verbieten. Wie das Verwaltungsgericht Kassel am Donnerstag mitteilte, bekam sie durch ein Urteil vom 28. Februar Recht. Damit wurde ein Bescheid der Stadt aufgehoben, mit der die Kommune das Begehren der Beamtin abgelehnt hatte. Sie trage das islamische Kopftuch bereits seit sechs Jahren als Ausdruck ihrer Glaubenszugehörigkeit, erklärte das Gericht.
Die Frau hatte Ende November 2015 eine Genehmigung bei ihrem Arbeitgeber zu erwirken versucht. Sie ist als Sachbearbeiterin im Jugendamt tätig. Die Stadt lehnte ab und berief sich dabei auf die Neutralitätspflicht für Beamte. Die Muslima klagte dagegen.