Von: Dr. Yavuz Özoguz , Heute 11:43
Die Bundesrepublik Deutschland versteht sich als republikanischer, demokratischer und sozialer Rechtsstaat im Sinne des Grundgesetzes, wie es im Artikel 28 des Grundgesetzes festgelegt ist. Das ist letztendlich eine etwas ausführlichere Beschreibung des Begriffs „freiheitliche Demokratie“ bzw. „freiheitliche demokratische Grundordnung“, wie er in den Artikeln in Art. 10 Abs. 2, Art. 11 Abs. 2, Art. 18, Art. 21 Abs. 2, Art. 73, Art. 87a Abs. 4 und Art. 91 Abs. 1 verwendet wird.
Was eine freiheitlich demokratische Grundordnung ist, wurde ebenfalls in einem Gesetztext festgeschrieben, ausgerechnet im Bundesverfassungsschutzgesetz § 4 Absatz 2
„Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen:
a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,
b) die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,
c) das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
d) die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,
e) die Unabhängigkeit der Gerichte,
f) der Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und
g) die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.“
Die Punkte e und f sollen unter anderem die Gewaltenteilung sicherstellen, deren drei Bereiche in Punkt a erwähnt sind. Der Begriff Gewaltenteilung kommt zwar explizit nicht in der Auflistung zur freiheitlichen Demokratie vor, aber ist dennoch ihr unabdingbarer Bestanteil, wie es eine Ausarbeitung der Gewaltenteilung im Grundgesetz [1] verdeutlicht.
Sieht man sich diese Definition an, kann sehr leicht festgestellt werden, dass sie für den aktuellen Zustand der Bundesrepublik Deutschland kaum zutrifft. Ein sehr einfaches Beispiel zur Verdeutlichung, dass es in Deutschland keine Gewaltenteilung gibt, ist die Tatsache, dass ein Innenminister ganz ohne richterlichen Beschluss einen Verein verbieten kann [2]. Daraufhin muss der Verein ggf. in einem langwierigen Verfahren seine Unschuld beweisen. Selbst wenn ihm das gelingen sollte, dürften die meisten Mitglieder in der Zwischenzeit ausgetreten sein. Ein Vertreter der Legislative kann also ohne Befragung der Judikative einen Beschluss erwirken, dass die Exekutive auszuüben hat und die in einem Rechtsstaat übliche Unschuldsvermutung umkehren, so dass der vom Innenminister beschuldigte Verein, seine Unschuld beweisen muss.
Ein ähnlich krasses Beispiel eines Widerspruchs zur Gewaltenteilung liefert das Grundgesetz selbst. So werden die höchsten Richter des Landes, die Verfassungsrichter gemäß Artikel 94 vom Bundestag und Bundesrat gewählt. Hat eine Partei in beiden Gremien die Mehrheit (was durchaus vorgekommen ist), dann kann sie auch Richter aus ihren eigenen Reihen bestimmen. Entsprechend wurden für die aktuellen Senate 50 Richter von der Union vorgeschlagen, 47 von der SPD, fünf von der FDP, zwei von den Grünen, einer von der DP (der zudem zuvor NSDAP-Mitglied war) und einer gemeinsam von der sozialliberalen Regierungskoalition. Kein einziger amtierender Richter wurde von Linken vorgeschlagen. Wie aber soll eine echte Gewaltenteilung funktionieren, wenn die Regierenden darüber (mit)bestimmen, wer Verfassungsrichter wird?
Die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung gehört zu den unabdingbaren Voraussetzungen einer freiheitlichen Grundordnung. Im Grundgesetz unter den unabänderlichen Grundrechten heißt es in Artikel 3 (2): „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ So leicht verständlich und nachvollziehbar der bedeutsame Grundsatz ist, so sehr verwundert es, dass die Regierenden seit nunmehr vielen Jahren das gesamte deutsche Volk dazu aufrufen, den Schutz eines Staates als deutsche Staatsräson zu verstehen, der genau diesen Grundsatz nicht akzeptiert und offen mit Füßen tritt. Doch wer sollte die Bundeskanzlerin und den gesamten Bundestag für diesen Rechtsbruch anklagen, und wer soll sie verurteilen bei einem System, in dem es faktisch keine Gewaltenteilung gibt? Wer soll die Immunität aller Parlamentarier aufheben, wenn sie doch allesamt mitschuldig sind? Wer würde seiner eigenen Verurteilung zustimmen?
Auch der Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und die Einhaltung der Menschenrechte ist ein Bestandteil der freiheitlichen Grundordnung. Allerdings gibt es diesbezüglich sehr merkwürdige Gesetzesvorlagen und Gesetze in einzelnen Bundesländern. So können Bürger in Bayern, die keine einzige Straftat begangen haben, in Präventivhaft genommen werden: Personen, denen Ermittler eine Straftat zutrauen, können unbegrenzt verhaftet werden. Wie solch ein Gesetz mit der freiheitlichen Grundordnung vereinbar sein soll, entzieht sich sogar dem Verständnis einiger Systemjournalisten [3].
Aspekt für Aspekt könnte nachgewiesen werden, dass die Bundesrepublik Deutschland alles andere als ein Rechtsstaat ist. Als letztes Beispiel soll der Einfluss der undemokratischen Springer-Presse auf die Bundesrepublik Deutschland erwähnt werden. Es ist in entscheidendem Maß der Springer-Presse zuzuschreiben, dass sie durch eine manipulatorische Berichterstattung den Rücktritt des ehemaligen Bundespräsidenten Wulff forciert hat. Obwohl die Berichterstattung einen sehr schädlichen Einfluss auf die Demokratie hatte, wurde die Bild-Zeitung dafür mit dem Henri-Nannen-Preis im Bereich „Investigativer Journalismus“ ausgezeichnet. Die Verleihung sorgte für einen Eklat, da die ebenfalls ausgezeichneten Redakteure der Süddeutschen Zeitung ihren Preis aus Protest gegen die Auszeichnung der Bild-Zeitung abgelehnt haben [4]. So lange aber die undemokratische Springer-Presse mitbestimmen kann, wer in Deutschland welches Amt bekleidet, kann ganz sicher nicht von einer freiheitlichen Demokratie ausgegangen werden.
Es bliebe die Frage, warum es diese Widersprüche und ein im Gegensatz zueinanderstehendes Ideal zur Realität gibt. Sind das kleine Entwicklungsfehler eines von Menschen gestalteten Systems? Ist es so, dass es jene Fehler zwar gibt, sie einigen bewusst sind, aber dennoch im Großen und Ganzen von einer freiheitlichen Demokratie ausgegangen werden kann? Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass in fast allen Staaten der westlichen Welt sowohl die Definitionen als auch die Widersprüche an unterschiedlichen Stellen auftreten, zumal die Systeme auch nicht kompatibel sind. Der Artikel 3 (2): „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“ ist in den vielen konstitutionellen Monarchien Europas geradezu eine Farce, weil einige Bürger bereits von Geburt an das Recht auf ein sehr ansehnliches Gehalt vom Staat verfügen. Dennoch gelten auch jene Systeme als „freiheitliche Demokratie“.
Die Auflösung für alle diese Widersprüche liegt im größten Raubzug der Geschichte [5]. In keinem der westlichen Staaten bestimmt das Volk das Geschehen wirklich, selbst wenn es ihm suggeriert wird. Es ist der Kapitalismus, der die Geschehnisse kontrolliert und damit die Kapitalisten: Eine Handvoll Nimmersatter wahninniger, die die ganze Welt in Schutt und Asche legen, würden, wenn sie dafür noch reicher werden könnten. Für die Kapitalisten spielt es keine Rolle, wer regiert und wie regiert wird. Hauptsache sie behalten die Macht. Sollte ein Volk einmal nicht den Wünschen der Kapitalisten entsprechen, dann wird mittels Sabotageakten nachgeholfen [6] um das Volk gefügig zu machen. Je mehr ein Volk nach Gerechtigkeit strebt, desto mehr muss es Terrorismus über sich ergehen lassen. Das reiche undemokratische Saudi-Arabien legt den armen vom Volk getragenen Jemen in Schutt und Asche, aber die „freiheitlichen Demokratien“ stehen an der Seite der Despoten. Die vom Volk durchgeführte Islamische Revolution im Iran wurde vom irakischen Diktator Saddam angegriffen, sogar mit Giftgas, aber die „freiheitlichen Demokratien“ standen damals auf der Seite des Diktators. Derartige Auflistungen füllen Bücher. Doch das stört den Kapitalismus nicht, so lange jene Bücher gedruckt und teuer verkauft werden können. Der Kapitalismus bereichert sich sogar an der Kritik gegen den Kapitalismus. Fängt ein Volk an nachzudenken, gibt es einen Terroranschlag, der jegliches weiteres Nachdenken verhindert.
Dabei muss man gar nicht so lange nachdenken. Wenn man feststellt, dass völlig unabhängig vom System, völlig unabhängig davon, welche Partei gewählt wurde oder welcher Diktator herrscht, die Schere zwischen Reich und Arm stets weiter auseinanderdriftet, dann müsste man so klug sein ein grundsätzliches Systemproblem zu erkennen. Obwohl jede Regierung in der westlichen Welt dieses Auseinanderdriften zu verantworten hat, hat sich keine der Regierungen bei den Armen im Land jemals dafür entschuldigt. In der Islamischen Republik Iran ist hingegen die Schere zwischen Reich und Arm in den letzten vier Jahrzehnten merklich verringert worden. Dennoch hat sich das geistige Oberhaupt der islamischen Befreiungstheologie, Imam Chamenei, erst vor wenigen Monaten bei seiner eigenen Bevölkerung dafür entschuldigt, dass die angestrebte Gerechtigkeit viel zu langsam voranschreitet [7].
In Deutschland haben wir eine kapitalistische Demokratie. Im Ergebnis unterschiedet sie sich wenig von einer kapitalistischen Diktatur. Einstmals hatten sehr mutige Deutsche geschrieben: „Wenn das deutsche Volk schon so in seinem tiefsten Wesen korrumpiert und zerfallen ist, dass es, ohne eine Hand zu regen, im leichtsinnigen Vertrauen auf eine fragwürdige Gesetzmäßigkeit der Geschichte das Höchste, das ein Mensch besitzt und das ihn über jede andere Kreatur erhöht, nämlich den freien Willen, preisgibt, die Freiheit des Menschen preisgibt, selbst mit einzugreifen in das Rad der Geschichte und es seiner vernünftigen Entscheidung unterzuordnen - wenn die Deutschen, so jeder Individualität bar, schon so sehr zur geistlosen und feigen Masse geworden sind, dann, ja dann verdienen sie den Untergang.“ [8] Als muslimische Deutsche antworten wir auf das heroische Flugblatt: Noch leben wir Deutsche und wir werden auch weiterhin alles Erlaubte dafür tun, damit wir lebendig unsere gottgegebene Freiheit schützen, so Gott will!
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[1] http://www.schule-bw.de/faecher-und-schu...grundgesetz.htm
[2] https://www.anwalt.de/rechtstipps/verein...det_092616.html
[3] http://www.handelsblatt.com/my/politik/d...CAPTs94MOQ6-ap1
[4] https://de.wikipedia.org/wiki/Wulff-Aff%C3%A4re
[5] https://de.wikipedia.org/wiki/Der_gr%C3%..._der_Geschichte
[6] https://de.wikipedia.org/wiki/Gladio
[7] http://eaworldview.com/2018/02/iran-dail...roups/#khamenei
[8] http://www.bpb.de/geschichte/nationalsoz...009/flugblatt-i