Der frühere AfD-Landtagsabgeordnete Holger Arppe muss sich in einem Berufungsprozess vom 30. April an vor dem Landgericht Rostock wegen Volksverhetzung verantworten. Diesen Termin teilte das Gericht am Donnerstag mit. Der heute fraktionslose Arppe war im Mai 2015 vom Amtsgericht Rostock wegen eines volksverhetzenden Kommentars zu 2700 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das Gericht war überzeugt, dass Arppe 2010 auf der rechtspopulistischen Plattform www.pi-news.net die britischen Inseln als einen Ort bezeichnet hatte, der für die in der EU lebenden Muslime als „Quarantäne-Insel sozusagen wie früher die Seuchenkolonien“ benutzt werden könne.
Die Staatsanwaltschaft hatte im ersten Prozess auch einen zweiten mutmaßlichen Internetbeitrag Arppes aus dem Jahr 2009 als volksverhetzend angeklagt. Darin soll Arppe erklärt haben, dass es sich mit dem schlechten Ruf der Mecklenburger „moslemfrei ganz ungeniert“ leben lasse. Das Amtsgericht sah dies im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft als nicht volksverhetzend an.