Das Institut für Islamische Theologie an der Berliner Humboldt-Universität (HU) kann vorerst nicht wie geplant eingerichtet werden. Wie der Berliner Senat und die Universität am Freitag nach einem Treffen mit den islamischen Religionsgemeinschaften bekannt gaben, haben bislang nur die Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands (IGS) und der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) der Kooperationsvereinbarung zugestimmt. Zudem wolle die Islamische Föderation in Berlin ihre Mitglieder innerhalb einer Woche befragen.
„Der Vertragsentwurf greift in Teilen in das Selbstverwaltungs- und Organisationsrecht der Religionsgemeinschaften ein. Und zwar nicht nur in das Recht der IFB, sondern auch in das Recht der IFB-Mitgliedsgemeinden. Deshalb werden wir den Vertragsentwurf mit unseren Mitgliedsgemeinden beraten und gemeinsam über die Unterzeichnung entscheiden“, erklärt Murat Gül, Vorsitzender der Islamischen Föderation Berlin (IFB).
Der ZMD wolle trotz der Bedenken eine islamische Theologie an der Humboldt Universität Berlin nicht gefährden. „Obwohl wir Bedenken haben, was die Umsetzung der religionsverfassungsrechtlichen Vorgaben betrifft, haben wir uns zu diesem Schritt entschlossen, um dieses wichtige gemeinsame Ziel, eine Islamische Theologie an der Humboldt Universität Berlin zu errichten, nicht zu gefährden,“ so Lydia Nofal, stellvertretende Landesvorsitzende des ZMD Berlin.
Berlins Wissenschafts-Staatssekretär Steffen Krach (SPD) hatte die muslimischen Vertreter zu einer Abschlussrunde über eine Teilnahme am Beirat eingeladen. Bisher hat nur die IGS dem Beitritt zugestimmt. Krach hatte betont, dass das Institut, an dem Wintersemester 2018/19 Imame und Religionslehrer ausgebildet werden sollen, auf jeden Fall kommen werde.
Zusammensetzung des Gremiums
Als Hintergrund für die zögerliche bis ablehnende Haltung der Muslime wurde Uneinigkeit über Abstimmungsmodalitäten in dem Gremium angenommen, dem auch vier externe Hochschullehrer und zwei HU-Vertreter angehören sollen. Das Gremium entscheidet unter anderem über die Berufung von Hochschullehrern für das Institut mit. Laut Kooperationsvertrag muss in diesen Fällen der Beirat mit Zweidrittelmehrheit zustimmen. Dem Gremium werden auch vier muslimische Professoren angehören, die von der HU bestimmt werden. Für den Fall, dass die vorgesehenen Religionsgemeinschaften nicht zur einer Mitarbeit auf der Grundlage des ausgearbeiteten Vertrages bereit sind, hatten Senat und Universität angekündigt, andere Verbände zur Mitwirkung einzuladen.
Islamische Religionsgemeinschaften als Arbeitsgeber
Der Beauftragte für die Institutsgründung, Michael Borgolte, hatte die Einladung der bisher vorgesehenen islamischen Religionsgemeinschaften mit dem Argument begründet, dass vor allem sie Träger von muslimischen Einrichtungen seien und damit als Arbeitgeber infrage kämen. Im Islam-Institut sollen die Absolventen eine wissenschaftlich fundierte Ausbildung erhalten, die sie zu einem Einsatz als Imame oder Religionslehrer qualifiziert. Gegenwärtig werden diese Stellen in der Regel mit Theologen besetzt, die im Ausland ausgebildet wurden. (dpa, KNA, iQ)