Das Kopftuchverbot für muslimische Rechtsreferendarinnen in Bayern ist zulässig. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München am Mittwoch entschieden. Er hob damit ein anderslautendes Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichts auf (Az.: 3 BV 16.2040).
Dem VGH zufolge hat das bayerische Justizministerium zulässigerweise in der Vergangenheit Studentinnen, die aus religiösen Gründen Kopftuch tragen, dies bei der „Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung“ untersagt. Der Freistaat begründet das Kopftuchverbot mit der Neutralitätspflicht der Gerichte.
Die Jurastudentin hatte deswegen während ihrer Ausbildung beim Augsburger Amtsgericht im Unterschied zu einer anderen Referendarin nicht mit am Richtertisch Platz nehmen dürfen. Das Verwaltungsgericht in Augsburg hatte darin 2016 eine Diskriminierung gesehen und die Auflage mit dem Kopftuchverbot für unzulässig erklärt.