Islamische Wertvorstellungen können keine höhere Gültigkeit beanspruchen als die demokratische Rechtsordnung: Diese Überzeugung hat am Freitag eine Fachtagung zum Verhältnis von Islam und Recht geprägt. „Der Grundsatz des Primats des Rechts ist in unserem Staatswesen unantastbar“, sagte der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, Jens Gnisa, in Mainz. Eine Nebenjustiz könne nicht akzeptiert werden, sagte der Bielefelder Richter mit Blick auf sogenannte Friedensrichter in islamischen Gemeinschaften.
Islam keine Bedrohung
Aber der Islam dürfe auch nicht einseitig als Bedrohung des Rechtssystems gesehen werden, mahnte Gnisa. „Wir sollten das Gemeinsame und nicht das Trennende betonen.“ Das Gemeinsame bestehe auch in der Überzeugung, dass die Vernunft die Grundlage des Rechts bilde.
„Glaubensinhalte müssen nicht grundgesetzkompatibel sein“, sagte die Bonner Islamwissenschaftlerin Christine Schirrmacher. Aber sobald ein Anspruch auf politische Umsetzung erhoben werde, werde der Raum der Religionsfreiheit verlassen. Die Scharia sei kein verfasstes, also in Textform verankertes Recht, sondern eine mündliche Tradition. Die Scharia im Islam besagt zudem, dass man sich an die Gesetze des Landes halten muss.