Bereits in zwei Wochen geht auch das dritte Jahr des saudi-arabischen Krieges gegen den Jemen seinem Ende zu. Was in diesem Krieg geschah, ist ein klarer Hinweis auf Kriegsverbrechen, wie sie in Artikel acht des Internationalen Strafgerichtshofs beschrieben wurden. In Artikel 8 des IStGH wurde die vorsätzliche Tötung, Folter oder die unmenschliche Behandlung als Kriegsverbrechen bezeichnet. Ebenso wie vorsätzliche Angriffe auf Bürger und Zivilpersonen, Luftangriffe auf Städte, Dörfer sowie Wohngebiete, Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen und auch Vergewaltigung und die Blockade von Nahrungsmittellieferungen dazu gehören.
Im Jemen-Krieg sind bisher rund 11.000 Menschen getötet worden. Dies gilt als klarer Beweis für die vorsätzliche Tötung. Außerdem wurden 40.000 Jemeniten verletzt, was ein deutliches Zeichen für die Verletzung von Körper und Gesundheit darstellt. Es bedeutet zugleich die absichtlichen Angriffe auf die Zivilbevölkerung und die Bombardierung von Wohngebieten. 80 Prozent der Infrastruktur des Landes wurden während dieses Krieges zerstört. Außerdem verhängte Saudi-Arabien eine allseitige See-, Luft- und Boden-Blockade gegen das Land. Internationale Organisationen und die UNO bezeichnen die von Saudi-Arabien verursachte Jemen-Krise als die größte humanitäre Katastrophe in den letzten Jahrzehnten weltweit.
Der UN-Untersuchungsausschuss zum Jemen hat im Februar 2018 in einem Bericht an den UN-Sicherheitsrat auf die vollständige Zerstörung der Infrastruktur des Jemen durch die saudischen Luftangriffe hingewiesen und die Dimensionen der humanitären Katastrophe in diesem Land beschrieben. Der dreijährige Krieg führte dazu, dass es in der Tat kein Land unter dem Namen Jemen mehr gibt.
In Artikel 27 des Internationalen Strafgerichtshofs wurde betont, dass Amtspersonen von einer Regierung nicht von einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit ausgenommen sind. Laut Artikel 28 ist der Militäroffizier für die durch seine Kräfte erfolgten Maßnahmen verantwortlich.