Nordrhein-Westfalen will sämtliche religiös oder weltanschaulich anmutende Kleidung aus den Gerichtssälen verbannen. Dazu gehören Kopftücher, Burkas und Kreuze. Die schwarz-gelbe Landesregierung kündigte eine Bundesratsinitiative für eine entsprechende Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes an. Ziel sei ein Verbot der religiösen und weltanschaulichen Kleidung während der Gerichtsverhandlung für sämtliche Verfahrensbeteiligte und Zuschauer.
NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) wolle bei der Justizministerkonferenz am 6. Juni in Eisenach für eine Mehrheit werben, teilte das Ministerium am Mittwoch mit. „Religion gehört nicht in den Gerichtssaal“, sagte Biesenbach.