Die Dar as-Salam-Moschee in Berlin-Neukölln darf in Medienberichten nicht „als salafistisch geltend“ bezeichnet werden, obwohl sie seit 2015 vom Berliner Verfassungsschutz beobachtet wird. Dies entschied das Berliner Landgericht bei einer mündlichen Verhandlung im Februar, in der es um die Formulierung ging, die der Evangelischen Pressedienst (epd) in einer Meldung gewählt hatte (Az.: 27 O 596/17).
Der Evangelische Pressedienst hatte im Oktober 2017 berichtet, dass der Islamwissenschaftler Abdel-Hakim Ourghi in Anlehnung an Martin Luther „40 Thesen des Islam“ an der Neuköllner Moschee angebracht hatte. Damit wollte er eine Reformdebatte innerhalb des Islam anstoßen. In der entsprechenden Meldung bezeichnete der epd die Moschee „als salafistisch geltend“. Die Neuköllner Begegnungsstätte, die Träger der Moschee ist, erwirkte gegen den Evangelischen Presseverband (EPV) für Bayern eine einstweilige Verfügung. Der Evangelische Presseverband in Bayern ist Träger des Landesdienstes, der den Bericht für epd beigesteuert hatte. Er legte Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung ein.
Bei der Prüfung des Falls bezog sich das Berliner Landgericht nicht auf die Frage, ob der Moschee salafistische Tendenzen nachzuweisen seien, sondern allein auf die Formulierung „als salafistisch geltend“. Das Gericht schloss, die Moschee dürfe so nur bezeichnet werden, wenn diese Einschätzung der einer großen Mehrheit der Bevölkerung entspreche oder von einer hochrangigen Einrichtung getroffen werde. „Einzelne Stimmen von Islamkennern seien nicht ausschlaggebend“, berichtete der epd über das Ergebnis der Verhandlung.
Der Evangelische Presseverband hatte argumentiert, die Formulierung sei eine Meinungsäußerung. Die konkrete Feststellung, ob die Moschee als „salafistisch“ zu bezeichnen sei, scheitere schon daran, dass es keine wissenschaftliche Definition des Begriffs „Salafismus“ gebe. Da das Berliner Landgericht allerdings von einer Tatsachenbehauptung ausging, zog der Evangelische Presseverband seinen Antrag auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung zurück. „Wir haben unserer Ansicht nach richtig über Ourghis Aktion Bericht erstattet, und an unserer Grundaussage ändert sich nichts, aber es muss weiter darüber diskutiert werden, wer und was Salafismus definiert. Denn liberale Kräfte kann man nur durch eine offene Diskussion stärken“, sagte Roland Gertz, der Direktor des EVP.
Eine Moschee mit zwei Gesichtern
Die Hinweise von Experten wie dem Journalisten Sascha Adamek oder Abdel-Hakim Ourghi auf eine mögliche Verbindung der Berliner Moschee zur salafistischen Szene, die den EVP zu seiner Formulierung bewogen haben, kommen nicht von ungefähr. Die Moschee in Neukölln, die regelmäßig von etwa 1500 Gläubigen besucht wird und eine der größten muslimischen Gemeinden Berlins bildet, sorgt seit Jahren für Schlagzeilen.
Auf der einen Seite wird sie wegen ihres Engagements für Integration und Prävention gegen Terrorismus gelobt. Der Imam der Moschee, Mohamed Taha Sabri, erhielt 2015 für seinen Einsatz für interreligiösen Dialog den Verdienstorden des Landes Berlin und war nach dem Anschlag am Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 an der Ausrichtung einer Gedenkfeier für die Opfer beteiligt.
Auf der anderen Seite wurde die Moschee 2015 und 2016 in den Jahresberichten des Berliner Verfassungsschutzes aufgeführt. Sie ist immer wieder Gegenstand medialer Kritik, weil sie mehrfach islamistischen Predigern eine Plattform bot. Der Verfassungsschutz weist auf Verbindungen der Neuköllner Begegnungsstätte mit dem Verein „Islamische Gemeinschaft in Deutschland“ hin, der die mitgliederstärkste Organisation von Anhängern der Muslimbruderschaft ist.