Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte trotz der Religionsfreiheit eine Genehmigung der 30.000-Einwohner-Stadt für einen wöchentlichen, nach außen per Lautsprecher übertragenen Gebetsruf einer Moscheegemeinde untersagt. Gegen die Genehmigung soll ein 69-Jähriger aus Oer-Erkenschwick geklagt haben. Der Kläger begründete seinen Gang vor Gericht mit seinem christlichen Glauben. „Die Intonation dieses Rufes ist nichts für mitteleuropäische Ohren“, sagte er. Die Moschee der türkischen Ditib-Gemeinde liegt rund 900 Meter Luftlinie von dem Wohnhaus des Klägers entfernt. Seit dessen Klage im Juli 2015 wird der Gebetsruf dort nicht mehr nach außen übertragen.
Die islamischen Gemeinden in Deutschland fordern eine Revision des Gerichtsurteils. Die Stadt habe bei einer 2014 erteilten Genehmigung die Interessen der Anwohner nicht genügend berücksichtigt, entschied das Verwaltungsgericht.
In einigen europäischen Staaten, darunter Deutschland, Frankreich und der Schweiz gibt es in letzterer Zeit Einschränkungen gegen islamische Gemeinden und die religiösen Rituale der Muslime.