Auf der evangelischen Landessynode im Rheinland am Freitag sprach sich die Kirche für die interkulturelle Öffnung des Kirchen-Arbeitsrechtes aus, sodass auch Muslime künftig soziale Berufe in Kirchlichen Einrichtungen, wie beispielsweise als Pfleger in Altenheimen oder Erzieher in Kindergärten, ausüben können. Der WDR berichtete darüber.
Konkret verzeichnen evangelische Einrichtungen aber auch einen erheblichen Fachkräftemangel, der durch die Einstellung von Menschen anderer Konfessionen behoben werden soll. Außerdem werden in evangelischen Krankenhäusern, Altenheimen und in Kindergärten schon längst nicht mehr nur evangelische Patienten und Kinder versorgt und betreut. Demnach sei es naheliegend, wenn sich diese Vielfalt auch bei den Angestellten wieder spiegelt. Ausgeschlossen von der Öffnung des Arbeitsrechtes sind allerdings die Kernbereiche Verkündigung, Seelsorge und evangelische Bildung. Hier werden auch zukünftig nur Mitglieder der evangelischen Kirche angestellt.
Wann die geplante Arbeitsrechtreform umgesetzt wird, ist noch nicht bekannt. Genauso wie es noch unklar ist, ob auch Musliminnen mit Kopftuch in evangelischen Einrichtungen tätig werden können.