In einer Stellungnahme der Schulleitungen der berufsbildenden Schulen haben diese sich gegen das Tragen des Kopftuchs bei Lehrkräften gestellt. In der am Freitag veröffentlichten Pressemitteilung des Vereins der Beruflichen Bildung in Berlin (BBB) klagten sie an, dass die Berliner Berufsschulen vom Neutralitätsgesetz ausgeschlossen sind. Das Neutralitätgesetz in Berlin besagt, dass Lehrkräfte im Unterricht „keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole“ und „keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke tragen“ dürfen. Die Berufsschulen sind hiervon ausgenommen. Das BBB sieht in dieser Entscheidung eine „Ungleichstellung der Schulen.“
Da die SchülerInnen u.a. an Berufsschulen in der Regel älter und „nicht in dem Maße beeinflussbar seien“ wie SchülerInnen an Grundschulen und weiterführenden Schulen, gilt das Neutralitätsgesetz nicht für die beruflichen Schulen. Diese Argumentation sei für das BBB „nicht nachvollziehbar“. Das BBB fordert, dass das Berliner Neutralitätsgesetz an allen staatlichen Schulen im Land Berlin gleichermaßen gelten soll.