Gegen eine Verabsolutierung des staatlichen Neutralitätsgebotes in Religionsfragen hat sich der Göttinger Rechtsgelehrte Hans Michael Heinig ausgesprochen. In einem Beitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Montag) erinnert der protestantische Staatsrechtler daran, dass der Grundsatz der Neutralität des Staates gegenüber den Religionsgemeinschaften in verschiedenen Ländern unterschiedlich gesehen und gehandhabt werde. Dabei spielten stets auch historische Erfahrungen mit. Die Weimarer und Bonner Verfassungsgeber hätten „bewusst keine Trennung von Staat und Kirche nach französischem Vorbild“ gewollt, sondern „strebten eine „schiedlich-friedliche“ Scheidung an“.
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„Es wäre naiv, solche historischen Einflüsse einfach tilgen zu wollen“, so Heinig. Zugleich betont er, das Neutralitätsgebot diene in erster Linie dem Schutz der Rechte des Einzelnen. Die Neutralität des Staates auch da einzufordern, wo keine Rechte Dritter oder andere Verfassungsgüter betroffen seien, wäre nach Meinung des Staatsrechtlers „im Ansatz verfehlt“. Neutralität sei „keine Norm, aus der sich einfache Antworten auf Religionskonflikte ableiten lassen.“
source : KNA
Donnerstag
11 Januar 2018
16:29:46
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Staatsrechtler Heinig warnt vor dem Absoluteren des staatlichen Neutralitätsgebotes und der Übertragung auf gesellschaftliche Diskussionen über Religionsfragen.