AhlolBayt News Agency (ABNA)

source : islamische Nachrichten
Sonntag

17 Dezember 2017

05:34:53
872859

Deutschland

Noch kein Bußgeld verhängt

Das neue österreichische Gesichtsverhüllungsverbot gilt nicht nur für verschleierte Frauen. Trotzdem reagiert die Islamische Glaubensgemeinschaft mit Unverständnis. Auch die Tourismusbranche ist skeptisch.

Mit Schwerpunktkontrollen auf dem Flughafen Wien und einigen Ermahnungen hat die Polizei in Österreich den ersten Tag des neuen Gesichtsverhüllungsverbots begleitet. Nach Angaben der Behörden gab es bis zum Sonntagnachmittag keinen Anlass, gesetzlich mögliche Strafen von bis zu 150 Euro auszusprechen. Die ganz wenigen Fluggäste, die mit Atemschutzmasken auf dem Flughafen angetroffen worden seien, hätten anstandslos die Maske abgenommen, sagte ein Polizeisprecher.

Vor dem Parlamentsgebäude in Wien versammelten sich am späten Nachmittag mehrere Dutzend bunt kostümierte Menschen, die mit dem Tragen von Tier- und Clownsmasken für ihr bisheriges Recht auf Verkleidung demonstrierten. „Ich will ein Einhorn sein, wann immer ich ein Einhorn sein will“, meinte eine Wienerin eher schmunzelnd. Die Polizei schritt bei der angemeldeten Demonstration nicht ein.

Auch in dem bei arabischen Touristen besonders beliebten Zell am See im Salzburgerland gab es nach einem ersten Überblick keine Probleme. Unter den in der Sommersaison Zehntausenden Gästen aus dem arabischen Raum sind Trägerinnen der nun verbotenen Burka oder des Gesichtsschleiers Niqab in der klaren Minderheit.

Die Polizei hatte im Vorfeld angekündigt, sie wolle das neue Gesetz mit Fingerspitzengefühl umsetzen und erst einmal informieren und ermahnen. Wer dann allerdings die Gesichtsverhüllung nicht ablege, müsse unter Umständen mit zur Wache kommen.

Die rot-schwarze Koalition hatte das Gesetz aus Sicherheitsgründen und aus Gründen des offenen gesellschaftlichen Miteinanders beschlossen. Es ist nicht ausdrücklich gegen bestimmte muslimische Bekleidungssitten gerichtet, sondern spricht allgemein davon, dass die Gesichtszüge vom Kinn bis zum Haaransatz in der Öffentlichkeit erkennbar sein müssen. Insofern gilt es auch für Atemschutzmasken, die ohne ärztliches Attest umgebunden werden, sowie für Clownsmasken außerhalb der närrischen Zeit. Eine Broschüre informiert auf Deutsch, Englisch, Türkisch und Arabisch.

Wiens Tourismusdirektor skeptisch

Unter Muslimas ist das Gesetz auf Unverständnis gestoßen. „Wir haben zwar keine Sympathie für den Gesichtsschleier, aber wir sind trotzdem entschieden gegen ein Verbot“, befand die Frauenbeauftragte der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ), Carla Amina Baghajati. Das Verbot sei kontraproduktiv gerade auch für Fragen der Integration. Sie befürchtet unter Moslems eine Jetzt-Erst-Recht-Stimmung.