Ein Polizist, der seine rechtsextremer Überzeugungen durch einschlägige Tattoos nach außen trägt, darf kein Beamter sein. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag entschieden. (Az.: BVerwG 2 C 25.17) Es gab damit in dritter Instanz dem Land Berlin Recht, das bereits 2007 gegen einen Polizisten Disziplinarklage erhoben und diesen suspendiert hatte. In den beiden Vorinstanzen hatte jeweils noch der Beamte gewonnen, der bislang noch seinen Dienstbezüge erhalten hatte.
source : dpa
Dienstag
21 November 2017
07:27:28
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Die Noten des Horst-Wessel-Liedes als Tattoo, Fotos mit Hitlergruß, Nazi-Devotionalen in der Wohnung – kann ein Polizeibeamter sich das erlauben? Das Bundesverwaltungsgericht hat eine klare Meinung.